Politik

Jagdschein und Waffenerlaubnis: Hameln-Pyrmont geht digital

Wer im Landkreis Hameln-Pyrmont einen Jagdschein beantragen oder eine waffenrechtliche Erlaubnis erneuern möchte, muss künftig nicht mehr persönlich zur Behörde. Der Landkreis hat sein digitales Serviceangebot erweitert. Mehrere Leistungen der Jagd- und Waffenbehörde sind ab sofort online verfügbar.

Was Bürger jetzt online erledigen können

Das neue Serviceportal des Landkreises deckt mehrere häufig genutzte Verwaltungsvorgänge ab. Bürger können darüber einen Jagdschein beantragen oder bereits bestehende Daten ändern lassen. Auch die Anmeldung zur Jägerprüfung ist online möglich. Wer eine neue waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, stellt den Neuantrag ebenfalls digital.

Ergänzend dazu lassen sich Anzeigen, etwa über den Erwerb oder die Überlassung von Waffen und Munition, über das Portal einreichen. Der Landkreis bewirbt den neuen Weg als zeitsparend und ortsunabhängig nutzbar.

Zwei Systeme, eine Richtung

Für das Waffenwesen betreibt der Landkreis eine eigene Plattform unter dem Namen eWaffe. Dort bündelt die Waffenbehörde ihre elektronischen Antragsformulare. Wer den passenden Dienst nicht findet, kann das persönliche Beratungsangebot der Behörde in Anspruch nehmen. Der direkte Kontakt zur Waffenbehörde bleibt also weiterhin möglich.

Das Jagdportal läuft parallel dazu über das allgemeine Serviceportal des Landkreises. Beide Systeme verfolgen dasselbe Ziel: Verwaltungsprozesse sollen schneller und unkomplizierter werden.

Rechtlicher Rahmen bleibt unverändert

Die Digitalisierung ändert nichts an den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Jagdschein allein berechtigt nicht zur Jagd. Wer im Revier tätig sein möchte, braucht zusätzlich eine privatrechtliche Erlaubnis. Das kann die Pacht eines Jagdreviers sein, ein Jagderlaubnisschein oder eine Jagdeinladung durch den Revierinhaber.

Für die Ausstellung des Jagdscheins ist der Landkreis zuständig. Das gilt in Niedersachsen allgemein für Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover. Die Jagdbehörde ist zudem verpflichtet, bestimmte Informationen an die Waffenbehörde weiterzugeben. Dazu gehören die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins, Ergebnisse von Überprüfungen nach dem Bundesjagdgesetz sowie Einziehungen oder Verbote der Jagdausübung.

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Digitalisierung der Verwaltung als politisches Ziel

Der Schritt fügt sich in eine breitere Strategie des Landkreises ein. Hameln-Pyrmont hat in den vergangenen Monaten mehrere Verwaltungsleistungen schrittweise ins Netz verlagert. Auch das Jobcenter setzt auf digitale Wege. Die Abmeldung von Fahrzeugen mit HM-Kennzeichen ist ebenfalls bereits online möglich.

Hinter dieser Entwicklung steckt der politische Auftrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Hameln-Pyrmont setzt diesen Auftrag nun auch im sensiblen Bereich des Waffen- und Jagdrechts um.

Fazit

Der Landkreis Hameln-Pyrmont macht einen praktischen Schritt in Richtung moderner Verwaltung. Für Jäger und Waffenbesitzer entfällt der Gang zur Behörde in vielen Standardfällen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Jagd und Waffenbesitz gelten dabei unverändert. Wer Fragen hat, kann nach wie vor direkt Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen.

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