Blaulicht

Hameln: Jugendliche schlägt 13-Jährige, Zuschauer filmen Tat

Ein Vorfall in einem Hamelner Jugendzentrum beschäftigt die Stadt und die Ermittlungsbehörden. Eine 13-Jährige wurde von einer anderen Jugendlichen körperlich angegriffen, beschimpft und bedroht. Die Tat ereignete sich bereits am 20. des Monats. Mehrere Jugendliche waren anwesend. Keiner von ihnen schritt ein. Stattdessen filmten und fotografierten sie das Geschehen.

Schläge, Demütigungen, Bedrohungen

Nach Angaben der Stadt Hameln griff eine Jugendliche das 13-jährige Mädchen im Bereich des Jugendzentrums an. Die Tatverdächtige schlug das Opfer. Sie demütigte und bedrohte es. Die genauen Umstände der Auseinandersetzung werden derzeit ermittelt. Die Polizei hat den Fall aufgenommen.

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Stadtverwaltung das Verhalten der Zeugen. Die umstehenden Jugendlichen griffen nicht ein. Sie halfen dem Mädchen nicht. Stattdessen hielten sie die Tat mit ihren Smartphones fest. Ob Foto- oder Videomaterial verbreitet wurde, ist Teil der laufenden Ermittlungen.

Stadt Hameln verurteilt das Wegschauen

Stadtsprecherin Kanz äußerte sich klar zu dem Vorfall. Sie erklärte, dass die nicht direkt beteiligten Jugendlichen zwar keine Täter seien. Ihr Verhalten sei dennoch nicht akzeptabel. Wer filmt, statt zu helfen, mache sich mitschuldig an der Situation. Die Stadt werde dieses Verhalten nicht tolerieren.

Die Aussage trifft einen wunden Punkt. Das Filmen von Gewalttaten und das anschließende Teilen in sozialen Netzwerken ist kein Einzelphänomen. Juristen und Sozialarbeiter weisen seit Jahren auf diese Entwicklung hin. Das Verbreiten solcher Aufnahmen kann strafbar sein. In Deutschland steht das Verbreiten von Aufnahmen, die die Würde einer Person verletzen, unter Strafe.

Jugendzentrum als Ort des Vorfalls

Der Vorfall ereignete sich an einem Ort, der eigentlich Schutz und Begegnung bieten soll. Jugendzentren sind kommunale Einrichtungen. Sie stehen Kindern und Jugendlichen als Freizeitraum offen. Dass dort ein Mädchen angegriffen wird, während andere zuschauen, stellt die Stadt vor Fragen. Wie sicher sind solche Einrichtungen? Wie reagieren Fachkräfte auf derartige Vorfälle?

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Die Stadt Hameln hat bisher keine konkreten Maßnahmen angekündigt. Klar ist: Der Vorfall wird intern aufgearbeitet. Ob das Personal des Jugendzentrums zum Zeitpunkt der Tat anwesend war, ist nicht bekannt.

Polizei ermittelt weiter

Die Polizei Hameln hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Tatverdächtige ist nach bisherigem Stand selbst minderjährig. Bei Tatverdächtigen unter 14 Jahren greift in Deutschland das Strafrecht nicht. Ab 14 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Die genauen Altersangaben der Beteiligten wurden öffentlich nicht bekannt gegeben.

Ob die Aufnahmen der Umstehenden als Beweismittel herangezogen werden, entscheiden die Ermittler. Grundsätzlich können solche Aufnahmen im Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen. Die Polizei bat bislang nicht öffentlich um Hinweise.

Fazit: Keine Zivilcourage, kein Einschreiten

Der Fall in Hameln zeigt ein bekanntes Muster. Gewalt wird gefilmt statt gestoppt. Das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, stand allein. Die Stadt Hameln reagiert mit klaren Worten. Ob daraus konkrete Schritte folgen, bleibt offen. Klar ist: Wer wegschaut und filmt, trägt zur Eskalation bei. Die Aufarbeitung dieses Vorfalls muss auch eine pädagogische Dimension haben.

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