Blaulicht

85-Jähriger rammt zwei Autos in Steinheim: Polizei zieht Führerschein ein

Ein Unfall mit Folgen: Ein 85-jähriger Mann aus Steinheim hat am Mittwochmittag beim Ausparken zwei geparkte Fahrzeuge beschädigt. Die Polizei entzog ihm noch an der Unfallstelle die Fahrerlaubnis.

Zwei Autos beschädigt beim Ausparken

Der Vorfall ereignete sich gegen 13.45 Uhr. Der 85-Jährige setzte mit seinem Fahrzeug rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt heraus. Dabei kollidierte er zunächst mit einem geparkten Fiat.

Doch der Mann setzte das Manöver fort. Er beschädigte anschließend auch noch einen abgestellten VW. Erst dann wurde der Unfall bemerkt und die Polizei alarmiert.

Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand. Über die genaue Höhe des entstandenen Sachschadens an den beiden Fahrzeugen liegen bislang keine offiziellen Angaben vor.

Polizei handelt direkt: Führerschein beschlagnahmt

Im Rahmen der Unfallaufnahme beschlagnahmten die eingesetzten Beamten den Führerschein des 85-Jährigen. Dieser Schritt ist rechtlich möglich, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Die Beschlagnahme eines Führerscheins direkt am Unfallort ist ein Mittel der Polizei, um eine unmittelbare Gefahr für den Straßenverkehr abzuwenden. Sie ersetzt nicht das reguläre Entziehungsverfahren durch die Führerscheinbehörde.

Über das weitere Vorgehen entscheiden in solchen Fällen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie gegebenenfalls ein Gericht. Der Betroffene hat das Recht, gegen die Maßnahme rechtlich vorzugehen.

Unfallort Steinheim im Kreis Höxter

Steinheim gehört zum Kreis Höxter im südöstlichen Zipfel Nordrhein-Westfalens. Die Stadt liegt direkt an der Grenze zum Weserbergland. Für die Polizei im Kreis Höxter ist es kein Einzelfall dieser Art.

Immer wieder werden ältere Fahrer nach Unfällen einer Überprüfung ihrer Fahreignung unterzogen. Auslöser sind häufig Kollisionen, bei denen Fahrzeugführer trotz eines ersten Aufpralls die Fahrt fortsetzen.

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Fazit

Der Unfall in Steinheim zeigt, wie konsequent die Polizei bei Zweifeln an der Fahreignung vorgeht. Die Beschlagnahme des Führerscheins noch am Unfallort ist ein klares Signal. Wie der Fall für den 85-Jährigen ausgeht, liegt nun in den Händen der Behörden.

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