Politik

Schaumburg erfüllt Windenergie-Flächenziel für 2027

Der Landkreis Schaumburg hat sein regionales Teilflächenziel für den Ausbau der Windenergie an Land erreicht. Das hat der Landkreis als regionaler Planungsträger offiziell festgestellt und bekannt gemacht. Grundlage ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz, kurz WindBG.

33 Hektar als Windenergiegebiete ausgewiesen

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 musste der Landkreis Schaumburg mindestens 33 Hektar als Windenergiegebiete ausweisen. Das entspricht 0,05 Prozent der Kreisfläche. Dieses Ziel gilt nach Anlage des Niedersächsischen Windenergie-Gesetzes als erfüllt.

Das WindBG verpflichtet die Bundesländer, verbindliche Flächenziele für Windenergie bereitzustellen. Ziel ist es, die Ausbaupfade des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 zu erreichen. Die Länder geben diese Pflicht an die regionalen Planungsträger weiter.

Für das Jahr 2032 gilt ein höheres Ziel. Bis zu diesem Stichtag muss der Landkreis Schaumburg insgesamt 42 Hektar als Windenergiegebiete ausgewiesen haben. Das entspricht 0,06 Prozent der Kreisfläche.

Kommunale Flächennutzungspläne verlieren Ausschlusswirkung

Die offizielle Feststellung hat unmittelbare rechtliche Folgen. Bislang konnten Kommunen im Landkreis über ihre Flächennutzungspläne Windenergie auf bestimmten Flächen ausschließen. Diese sogenannte Ausschlusswirkung entfällt nun.

Die Energieagentur Schaumburg weist ausdrücklich darauf hin: Die bisherigen Ausschlusswirkungen der kommunalen Flächennutzungspläne werden durch die Feststellung des regionalen Teilflächenziels ersetzt. Damit übernimmt die regionale Planungsebene die Steuerung der Windenergieflächen.

Das hat praktische Konsequenzen für Gemeinden und potenzielle Anlagenbetreiber. Kommunen können Windenergieprojekte nicht mehr allein über ihre Flächennutzungspläne verhindern. Die Planung erfolgt künftig stärker übergeordnet.

Bundesweiter Rahmen: WindBG und EEG 2023

Das WindBG trat im Jahr 2022 in Kraft. Es verpflichtet die Länder, bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie bereitzustellen. Niedersachsen hat diese Vorgabe in das Niedersächsische Windenergiegesetz übertragen.

Lesen  100 Gäste in Arholzen: SPD Holzminden läutet Wahlkampf ein

Die Feststellung des Teilflächenziels erfolgt nach Paragraph 5 Absatz 2 WindBG. Der regionale Planungsträger prüft, ob die ausgewiesenen Flächen die gesetzliche Mindestgröße erreichen. Ist das der Fall, wird die Erreichung offiziell festgestellt und bekannt gemacht.

Andere Landkreise in der Region durchlaufen denselben Prozess. Der Landkreis Nienburg/Weser hat seine entsprechende Feststellung im März 2025 veröffentlicht.

Bedeutung für den Planungsstand im Landkreis

Mit der Bekanntmachung wechselt der Status der Windenergiepläne im Landkreis Schaumburg. Fachleute unterscheiden zwischen Plänen in Aufstellung und solchen, bei denen das Flächenziel bereits erreicht ist. Der Landkreis Schaumburg gehört nun zur zweiten Gruppe.

Das gibt Investoren und Projektentwicklern mehr Planungssicherheit. Die Ausweisung von Windenergiegebieten ist rechtlich gesichert. Gleichzeitig steigt der Druck, das höhere Ziel für 2032 ebenfalls zu erfüllen.

Fazit

Der Landkreis Schaumburg hat einen wichtigen planungsrechtlichen Meilenstein erreicht. Die Feststellung des Teilflächenziels schafft klare Verhältnisse für den weiteren Ausbau der Windenergie. Kommunale Ausschlussplanungen verlieren ihre Wirkung. Bis 2032 muss der Landkreis die ausgewiesenen Flächen auf 42 Hektar ausbauen. Die Weichen dafür sind gestellt.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"