Politik

Kommunalwahl am 13. September: 26 Parteien in Niedersachsen zugelassen

Am 13. September 2026 wählen die Niedersachsen ihre Kreistage, Gemeinderäte und Bürgermeister. Der Landeswahlausschuss hat entschieden: 26 Parteien und politische Vereinigungen dürfen antreten. Eine Bewerbung wurde abgelehnt.

Zulassung durch den Landeswahlausschuss

Von allen eingereichten Bewerbungen erhielten 26 die Genehmigung zur Teilnahme. Eine Vereinigung wurde nicht zugelassen. Über die Gründe machte der Ausschuss öffentlich keine Angaben.

Große Parteien wie CDU, SPD, Grüne, AfD Niedersachsen und Die Linke mussten kein formales Zulassungsverfahren durchlaufen. Für Parteien mit parlamentarischer Verankerung gilt diese Pflicht nicht. Kleinere und neue Vereinigungen hingegen müssen einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Neue Vereinigung tritt an

Unter den zugelassenen Parteien ist mindestens eine politische Vereinigung, die noch nie bei einer Kommunalwahl in Niedersachsen angetreten ist. Welche Ziele diese Vereinigung verfolgt und in welchen Landkreisen sie kandidieren will, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Aufstellung der Kandidatenlisten steht noch bevor.

Auch die Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband gehört zu den zugelassenen Vereinigungen.

Was das für das Weserbergland bedeutet

Auch die Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und Höxter sind am 13. September aufgerufen zu wählen. Gewählt werden Kreistage, Gemeinderäte sowie hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. Wo kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl statt.

In den vier Landkreisen werden in den nächsten Wochen die Kandidatenlisten der zugelassenen Parteien bekannt. Welche der 26 Parteien vor Ort tatsächlich antreten, entscheiden die jeweiligen Orts- und Kreisverbände eigenständig.

Fristen und Verfahren

Der späteste Termin für die Wahlanzeige anzeigepflichtiger Parteien beim Landeswahlleiter war der 15. Juni 2026. Die Zulassungsentscheidung des Landeswahlausschusses folgte wenige Wochen später.

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Wählerinnen und Wähler können bei der Kommunalwahl kumulieren und panaschieren: Sie können Stimmen auf verschiedene Kandidaten verteilen und Kandidaten verschiedener Listen wählen. Das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen gibt den Wählern damit vergleichsweise viel Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Räte.

Breites Angebot vor der Wahl

Mit 26 zugelassenen Parteien haben die Wählerinnen und Wähler im September eine breite Auswahl. Welche Parteien konkret vor Ort kandidieren, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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