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Gestern Nacht in Hameln

Mehrfache Brandstiftung: Ermittler nehmen zwei Tatverdächtige noch am Brandort fest

Dienstag 23. August 2022 - Hameln (wbn). Und wieder musste die Feuerwehr wegen offensichtlicher Brandstiftung ausrücken.

Diesmal waren es Böschungsbrände an mehreren Stellen im Bereich des Felsenkellerwegs in Hameln. Es wurde zudem ein parkender Personenwagen beschädigt. Die Ermittler der Polizei konnten jedoch zwei Tatverdächtige aufgreifen. Und das noch am Brandort.

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Sie waren polizeibekannt, waren in der Vergangenheit mit Straftaten in anderen Zusammenhängen aufgefallen. Der Hamelner Polizeisprecher Marvin Klaß „Brandstiftung ist kein sogenanntes Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechenstatbestand, welcher in der festgelegten Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren vorsieht.“

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln: "Am Dienstag, den 23.08.2022, kam es, gegen 01:00 Uhr, im Stadtgebiet von Hameln, im Bereich des Felsenkellerwegs, auf einer Strecke ca. 100m an mehreren Stellen zu Böschungsbränden. Durch das Feuer wurde ein geparkter PKW beschädigt. Da es augenscheinlich an mehreren Stellen angefangen hat zu brennen, ist von einer Brandstiftung auszugehen. Noch im Verlauf der ersten Ermittlungen am Brandort konnten zwei Tatverdächtige identifiziert und zur Durchführung von polizeilichen Maßnahmen festgenommen werden. Das Feuer konnte währenddessen durch die Feuerwehr gelöscht werden.

Gegen die beiden Tatverdächtigen, ein 21- und ein 24-Jähriger, beide aus Hameln, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung eingeleitet. Nach der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wurden die Tatverdächtigen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Der entstandene Sachschaden wird vorläufig auf ca. 5.000 EUR geschätzt. Zusammenhänge mit den aktuellen Brandserien sind nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.

Brandstiftung ist kein sogenanntes Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechenstatbestand, welcher in der festgelegten Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren vorsieht. Auch eine ungewollte Brandlegung, zum Beispiel durch eine weggeworfene glühende Zigarette kann eine fahrlässige Brandstiftung darstellen, die ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann."

 

 

 

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