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Auch ab 1. April gilt das Tabu

"Wer kifft, fährt nicht" - Verkehrssicherheitsrat warnt vor Cannabis im Straßenverkehr

Donnerstag 28. März 2024 - Berlin / Hameln (wbn). Ab Anfang April ist der Cannabis-Gebrauch auf der Basis des neuen Cannabis-Gesetzes zwar erlaubt. Doch im Straßenverkehr gilt nach wie vor: Hände weg vom Steuer unter Cannabiseinwirkung!

Darauf hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) nochmals hingewiesen. Dessen Präsident Manfred Wirsch bringt es auf den Punkt: „Wer kifft, fährt nicht.“

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Wirsch: „Bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswid­rigkeit vor.

Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.“

Bei einer „Drogenfahrt“ mit Fahrauffälligkeiten und Aus­fallerscheinungen sei das Strafmaß größer.

Es sei mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und mindestens zwei Punk­ten zu rechnen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) beziehungsweise ein medizinisches Gutachten kann angeordnet werden.

Eine Änderung des Grenzwerts werde zwar im Cannabisgesetz angekündigt, müsse aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden, ruft der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates in Erinnerung.

 

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