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Wie dumm aber auch...

20-Jähriger mit 200 auf der B 217 - doch ein Pkw blieb ihm auf den Fersen: Die Zivilstreife

24. Juni 2014 - Hameln/Rohrsen (wbn). Raser-Wahnsinn auf der Bundesstraße 217: Ein 20-Jähriger ist streckenweise mit 200 km/h unterwegs.

Und damit doppelt so schnell wie erlaubt. Der Fünfer-BMW war nur gemietet. Wollte der Fahrer aus Hameln mal zeigen was er so drauf hat, wenn er mit einer PS-starken Limousine unterwegs ist? Die Zivilstreife konnte jedenfalls locker mithalten und nachweisen, wie gut sie solche Raser aus dem Verkehr ziehen kann.


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Zumal der Fahrer sich auch sonst an keine Regeln gehalten hat und im Überholverbot überholte. Jetzt erwartet ihn eine saftige Anzeige mit unangenehmen Maßnahmen bis hin zu einem ausgedehnten Fahrverbot, das den Verkehrsrowdy zum Teilnehmer am öffentlichen Personennahverkehr werden lassen könnte. Nachfolgend der bemerkenswerte Polizeibericht aus Hameln: „Einer zivilen Streifenwagenbesatzung der Polizei Hameln, die speziell für die Verkehrsüberwachung eingesetzt waren, fiel am Samstag, 21.06.2014, ein BMW auf, dessen Fahrer es mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahm und jetzt die Konsequenzen zu tragen hat.

Der 20-jährige Mann aus Hameln befuhr mit einem gemieteten 5er-BMW die Bundesstraße 217 in Richtung Hameln. Bereits nach der Ortschaft Hasperde fiel gegen 15.35 Uhr den Zivilfahndern das Fahrzeug auf, das sie rechts mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb einer 70-km/h-Zone überholte.

Im Bereich Groß Hilligsfeld überholte der BMW zwei vorausfahrende Fahrzeuge und benutzte dazu die Sperrfläche und den anschließenden Abbiegefahrstreifen.

Bei der anschließenden Hinterherfahrt konnten beim BMW Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h gemessen werden; hier waren 100 km/h und teilweise auch nur 70 km/h zulässig.

Im weiteren Verlauf überholte der 20-Jährige trotz Überholverbot und trotz entgegenkommender Fahrzeuge. Zu konkreten Gefährdungen kam es nach derzeitigen Erkenntnissen nicht.

Der BMW konnte Ortseingang Hameln gestoppt und kontrolliert werden. Eine Anzeige wurde der zuständigen Bußgeldbehörde vorgelegt, die über die Höhe des Bußgeldes und über führerscheinrechtliche Maßnahmen bzw. die Dauer einer solchen Maßnahme (z.B. längerfristiges Fahrverbot) entscheidet.“

 

 

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