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Beschicker klagt sich ein - Stadt will Gerichtsbeschluss aber nicht hinnehmen

Pyramidaler Erfolg vor dem Veraltungsgericht: Jetzt gibt es zwei Weihnachtspyramiden - und der ganze Budenzauber geht weiter

Freitag 21. November 2014 - Hameln (wbn). Die selbe Prozedur wie im vergangenen Jahr? Die selbe Prozedur wie in jedem Jahr! Der Hamelner Weihnachtsmarkt wird unfreiwillig um einen Stand reicher. Eine Weihnachtspyramide aus dem Erzgebirge mit Glühweinausschank erhält einen Platz am Eingang der Ritterstraße, was von einem Unternehmen aus Rinteln erstritten worden ist.

Mit anderen Worten: Der traditionelle vorweihnachtliche Budenzauber um Weihnachtsbuden geht weiter. Was zunächst nach einer zusätzlichen Attraktion klingt, wird im Rathaus nicht positiv gesehen: Der Betreiber, die Firma Klaasen aus Rinteln, hat sich eingeklagt, die Stadt muss ihn wider Willen zum diesjährigen Weihnachtsmarkt zulassen. Und befürchtet nun, dass die Kleinteiligkeit des Budenzaubers verlorengehen könnte.

 

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Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Eilverfahren den Weg für die Pyramide frei gemacht und als Begründung angeführt, dass das reguläre Auswahlverfahren mit Punktevergabe hier nicht angewandt werden könne. Denn die Pyramide hebe sich durch ihre äußere Gestaltung von den anderen Ständen ab und sei ein „unvergleichbarer Blickfang“. Mehr noch: „Die Pyramide fügt sich besonders positiv in das weihnachtliche Ambiente ein“, so das Gericht. Deshalb müsse sie sich nicht mit anderen Ständen messen lassen, die im Punkte-Ranking deutlich besser abgeschnitten hatten.

Die Stadt hält die zwölf Meter hohe und acht Meter breite Weihnachtspyramide dagegen für gänzlich überdimensioniert. Nicht ohne Grund forderten die Vergaberichtlinien eingeschossige Stände mit Sattel- oder Giebeldach. „Die Pyramide des Betreibers aus Rinteln sprengt diesen Rahmen“, lautet die Einschätzung der Verwaltung. Ein Sprecher verweist darauf, dass eine Bude mit einer acht Meter hohen Rückwand, die fast ein komplettes Fachwerkhaus mit Ladenlokal verschwinden ließ, schon vor einigen Jahren für erheblichen Ärger gesorgt habe.

„Wenn Buden, die nicht der klassischen Bauform ´Hütte` entsprechen, nicht mehr dem regulären Auswahlverfahren unterliegen, kämen noch viel mehr Betreiber auf die Idee, sich mit Ständen in Form von Weihnachtspyramiden zu bewerben“, befürchtet das Rathaus. Das Auswahlverfahren sei dann ad absurdum geführt. „Wir als Stadt hätten keine Möglichkeit mehr, unser Konzept durchzusetzen.“

Und in einem weiteren Punkt widerspricht die Verwaltung der Einschätzung des Gerichts: Weihnachtspyramiden seien schon lange nichts Besonderes mehr, es gebe auf dem Markt viele vergleichbare Angebote. „Wir sehen hier kein Alleinstellungsmerkmal“, heißt es aus dem Rathaus.

Dennoch muss die Verwaltung nun in den sauren Weihnachts-Apfel beißen und den Aufbau der Pyramide zulassen. Die Stadt will zwar Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einlegen,  doch verhindern lasse sich die Weihnachtspyramide nicht mehr. Damit wird es auf dem Weihnachtsmarkt nun zwei Pyramiden geben – eine steht wie immer in der Osterstraße, die andere am Rande des Pferdemarktes/ Eingang Ritterstraße. Dort war kurzfristig ein Platz frei geworden, weil ein Standbetreiber seine Bewerbung zurückgezogen hat; die Pyramide kann daher laut Auskunft der Stadt problemlos auf dem Weihnachtsmarkt untergebracht werden.

 

 

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