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Deutliches Signal von der Verkehrsministerkonferenz in Rostock
Olaf Lies: „Tempo 30-Zonen vor Schulen leichter einrichten“ – Bundesminister Dobrindt befürwortet gemeinsamen Vorstoß

Donnerstag 16. April 2015 - Rostock/Hannover (wbn). Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind sich einig – und haben damit die Chancen auf mehr Verkehrssicherheit vor Kindergärten und Schulen im Land deutlich erhöht. Es geht darum, auch an Hauptverkehrsstraßen künftig leichter Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten einrichten zu können.

Bundesverkehrsminister Dobrindt hat den Vorschlag der beiden Bundesländer heute auf der Verkehrsministerkonferenz in Rostock ausdrücklich begrüßt. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies: „Jetzt ist es Zeit zu handeln und einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen: Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten muss auch an Hauptverkehrsstraßen ohne großen bürokratischen Aufwand angeordnet werden können.“

 

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Besonders Eltern hätten zu Recht überhaupt kein Verständnis dafür, dass wie bisher erst etwas passieren muss, ehe eine solche Maßnahme für mehr Sicherheit angeordnet werden dürfe.

„Es ist gut, dass dies nun geändert werden soll“, so Lies. „Die Verkehrssicherheit von Kindern im Straßenverkehr muss gestärkt werden. Gerade kleine Kinder können Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen. Und leider stellen sich nicht alle Autofahrer von alleine auf die besondere Situation vor Schulen und Kindergärten ein.“

Auch das Thema Lärmschutz gewinnt an Bedeutung

Darüber hinaus wiederholte Lies seine Forderung, auch Straßen vor Seniorenheimen in die Regelung mit einzubeziehen. Zudem fordert er eine einfachere Praxis in der Anordnung von Temporeduzierungen auch vor dem Hintergrund des Lärmschutzes.

„Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnt das Thema Lärmschutz immer mehr an Bedeutung. Die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen muss unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln verringert werden. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig unter anderem auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien.“

Die Straßenverkehrsordnung solle deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.

Die Verkehrsministerkonferenz dauert noch bis morgen an.

 

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