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Vier durften nur gegen Sicherheitsleistung weiterfahren

Auf der 64 wurden 46 angehalten - bei den Brummis hatte die Polizei wieder einiges zu beanstanden

Negenborn/Holzminden (wbn). Auf der B 64 wurden 46 Brummis kontrolliert. Dabei gab’s dann auch bei den Ordnungs- und Verkehrshütern was zu brummen. Bei 19 Brummi-Fahrern erkannten die Beamten Verstöße gegen Geschwindigkeitsregeln, die Ladungssicherung oder die zulässige Lenkzeit.

Bei drei weiteren Fahrern wurde festgestellt, dass was bei dem Gefahrguttransport nicht in Ordnung war. Vier Brummi-„Kollega“ durften erst weiterfahren als eine Sicherheitsleistung hinterlegt war. Spaßig war das alles freilich nicht. Die Befürchtungen seien übertroffen worden, hieß es seitens der Polizei. Hier der offizielle Polizeibericht aus Holzminden: „Bei einer gezielten LKW-Kontrolle stellten Beamte des Polizeikommissariats Holzminden am Montag viele Verstöße gegen einschlägige Bestimmungen fest. "Das Ergebnis zeigt, dass diese Art der Kontrollen für die Sicherheit auf unseren Straßen unverzichtbar ist", bestätigt Polizeioberkommissar Henning Steingräber.

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In der Zeit von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr hielten die Spezialisten der Holzmindener Polizei auf der B 64 in Negenborn 46 schwere Lastkraftwagen an. Bei 19 Brummi-Fahrern erkannten die Beamten Verstöße gegen Geschwindigkeitsregeln, die Ladungssicherung oder die zulässige Lenkzeit. In drei Fällen wurde festgestellt, dass Gefahrgut nicht ordnungsgemäß transportiert wurde. 

Bei den kontrollierten Fahrzeugen waren auch sieben aus den angrenzenden europäischen Ländern, von denen vier beanstandet wurden. Diese Brummi-Fahrer durften erst weiterfahren, nachdem sie entsprechende Sicherheitsleistungen  hinterlegt hatten. "Unsere Befürchtungen wurden leider noch übertroffen", sagt Henning Steingräber bei der Bewertung des Kontrollergebnisses.

Zwar sei kein Verstoß so gravierend gewesen, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste, doch werden viele Brummifahrer mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Die Polizei wird in den kommenden Wochen weitere Kontrollaktionen durchführen.“

 

 

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