Wenn das Schicksal zuschlägt, bleibt kein Auge trocken...
Zum Wiehern! Die schwarze Pointe im Weserbergland-Kutschen-Krimi: Gerichtsvollzieher hat sich die Edelkarosse geholt!
Grave (wbn). Es war nicht die diebische Elster, nein, es war der Kuckuck. Eine bitterböse Pointe, die das Leben schreibt. Gestern berichteten wir über den Diebstahl einer Pferdekutsche in Grave. Heute löst sich der „Krimi“ bereits auf. Es war der Gerichtsvollzieher, der sich in einer kurzentschlossenen aber rechtlich offenbar einwandfreien Aktion der hochwertigen Kutsche bemächtigte.
Auch die Firma mit dem „Fluchtfahrzeug“, einem Fiat-Lkw, meldete sich bereitwillig um zu berichten, dass sie in Sachen Kuckuck und damit in höherem Auftrag unterwegs war. Ob dies für den Kutschenbesitzer als Happy End angesehen werden kann, bleibt dahingestellt. Er war jedenfalls ahnungslos gewesen. Die zweite Frage: Ob die Zugpferde schon Bescheid wissen? Hier der Polizeibericht aus Holzminden im aufregend ereignisreichen Weserbergland: „Der angebliche Diebstahl der Pferdekutsche hat sich aufgeklärt: Tatsächlich wurde die Pferdekutsche, deren Diebstahl aus einem frei zugänglichen Schuppen in Grave (LK Holzminden) am vergangenen Freitag bei der Polizei angezeigt wurde, nicht gestohlen, sondern von einem Gerichtsvollzieher gepfändet.
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Die Anzeige des ungewöhnlichen Diebstahls der durchaus hochwertigen Pferdekutsche hatte neben den umfangreichen Ermittlungen der aufnehmenden Einsatzbeamten der Polizeistation Bodenwerder auch zu einer Presseveröffentlichung mit einem Zeugenaufruf geführt. Dieses wiederum führte dazu, dass sich unverzüglich sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die von ihm beauftragte Abschleppfirma bei der Polizei meldeten und damit halfen, den angezeigten "Diebstahl" aufzuklären. Aufgrund zivilrechtlicher Forderungen hatte nämlich der zuständige Gerichtsvollzieher die Kutsche gepfändet und abtransportieren lassen. Somit hatte die Kutsche zwar tatsächlich den Besitzer gewechselt, aber nach derzeitiger Bewertung völlig rechtmäßig mit entsprechenden Beschlüssen und rechtmäßiger Vorgehensweise.“