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Polizei warnt eindringlich vor Missbrauch von Notrufen
Notarzt kommt wegen eines „Spaß-Notrufs“ verspätet zum echten Patienten

Dienstag 12. August 2014 - Holzminden (wbn). Was für ein unfassbar dummer "Telefonstreich"! Weil ein Notarzt von einem Unbekannten zu einem fingierten Notfall gerufen wurde, konnte einem 59 Jahre alten Patienten aus Holzminden nicht schnellstmöglich geholfen werden – der Mann liegt mittlerweile im Koma.

Am vergangenen Mittwochabend war unter der Notrufnummer 110 ein anonymer Hinweis eingegangen, demzufolge sich in einer Holzmindener Wohnung eine bewusstlose Frau befinden solle. Die Folge: Alarm für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt. Vor Ort stellte sich dann heraus, dass es die Anschrift gar nicht gibt und auch kein Notfall vorliegt. Tragisch: Einen zur gleichen Zeit tatsächlich hilfebedürftigen Mann konnte der Notarzt wegen der Verzögerung durch den bewusst herbeigeführten Fehleinsatz nicht rechtzeitig erreichen. Der 59-Jährige musste im Krankenhaus notoperiert werden und wurde ins künstliche Koma versetzt.

 

 

Fortsetzung von Seite 1

Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass es sich beim Missbrauch von Notrufen nicht um einen Spaß handelt, sondern um eine Straftat, die mit bis zu 12 Monaten Freiheitsstrafe oder empfindlicher Geldstrafe geahndet werden kann.


Nachfolgend der Polizeibericht aus Holzminden:

„Immer wieder kommt es vor, dass bei der Polizei scherzhafte, meist anonyme  Anrufe unter der Notrufnummer 110 eingehen. Manche Personen beschäftigen dadurch die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste unnötig und deshalb warnt die Polizei: Der Missbrauch von Notrufen ist keineswegs ein Spaß, sondern eine Straftat! Wer einen Notruf missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, der wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Weiterhin können die Kosten für eventuelle Einsätze in Rechnung gestellt werden. Der Missbrauch von Notrufen kann sich unter Umständen auch negativ auf die Bearbeitung von weiteren tatsächlichen Notfällen auswirken. Jemandem, der wirklich Hilfe benötigen würde,  kann nicht oder nicht rechtzeitig geholfen werden, was wiederum schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben könnte.

So auch in diesem Fall: Am 06.08.2014, gegen 22:30 Uhr, ging unter der Notrufnummer 110 der anonyme Hinweis ein, dass in einer Holzmindener Wohnung eine bewusstlose Frau liegen würde. Wie immer, wenn Menschenleben in Gefahr sind, wurden Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sofort zum Einsatzort entsandt. Vor Ort stellte sich heraus, dass es die genannte Adresse überhaupt nicht gibt und auch kein Notfall existiert. Zeitgleich setzte eine Holzmindenerin einen Notruf ab. Aufgrund des oben genannten, missbräuchlich benutzen, Notrufes kam es zu einer erheblichen Verzögerung des Notarzteinsatzes, weil der Notarzt zunächst die angeblich bewusstlose Frau in der Wohnung aufgesucht hatte. Der Mann der anrufenden Frau, der tatsächlich dringend Hilfe benötigte, musste aufgrund des Verschlusses einer Arterie im Krankenhaus notoperiert und ins künstliche Koma versetzt werden. Ob irreparable Schäden entstanden sind, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich bei einem Notfall keinesfalls scheuen sollte die Polizei, die Feuerwehr oder den Rettungsdienst zu alarmieren, jedoch sollte das nur geschehen, wenn wirklich fremde Hilfe erforderlich ist!“

 

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