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In Emmerthal über die Motorhaube gerutscht

Ohne funktionstüchtige Bremse auf öffentlicher Straße - kleiner Junge knallt in Pkw

Freitag 10. Oktober 2014 - Emmerthal (wbn). Ein Junge war am Donnerstag mit einem Fahrrad unterwegs, das keinerlei Bremswirkung zeigte. Prompt prallte er auf der Kreuzung einer Wohnstraße in die Fahrerseite eines Pkw und rutschte über die Motorhaube.

Der arme kleine Kerl hatte jedoch Glück im Unglück. Die herbeigerufene Rettungswagenbesatzung musste nur vergleichsweise leichte Verletzungen behandeln. Die Mutter bekommt jedoch jetzt Probleme, da das Kind mit einem nicht verkehrstüchtigen Rad unterwegs war. Doch dieses sollte laut Auskunft der Mutter auch nur auf einem Privatgrundstück und nicht im öffentlichen Straßenraum verwendet werden. Dennoch wurde gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.


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Nachfolgend der Polizeibericht: "Am Donnerstagnachmittag ereignete sich in einem Emmerthaler Ortsteil ein Verkehrsunfall, bei dem ein Kind leicht verletzt wurde. Nach jetzigem Sachstand befuhr der Junge mit einem Fahrrad eine Wohnstraße und überquerte dabei ungebremst einen Kreuzungsbereich. Hier kam es zur Kollision mit einem Pkw. Der Junge prallte mit dem Fahrrad in die Fahrerseite des Pkw, soll sich überschlagen haben und über die Motorhaube des Pkw gerutscht sein. Der getragene Fahrradhelm bewahrte das Kind offensichtlich vor schwerwiegenden Kopfverletzungen. Eine Rettungswagenbesatzung musste glücklicherweise nur leichtere Verletzungen versorgen.

Die den Unfallvorgang aufnehmenden Beamten der Polizeistation Emmerthal stellten bei der Begutachtung des benutzten Fahrrades fest, dass es erhebliche Sicherheitsmängel aufwies und nicht verkehrssicher war; die vorhandenen Bremsen zeigten keinerlei Bremswirkung. Die ermittelnden Beamten der Polizeistation mussten daher ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Mutter einleiten und ihr dabei den Vorwurf machen, keine geeigneten Maßnahmen getroffen zu haben, die eine Benutzung des verkehrsunsicheren Fahrrades verhindert hätten.

Nach Auskunft der Mutter war das Fahrrad nur dazu bestimmt, auf dem Grundstück als Spielgerät (BMX-Freestyle-Rad) und nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt zu werden. Der Vorgang wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover vorgelegt, die über den weiteren Verfahrensgang entscheidet.

Die Polizei nimmt dieses Ereignis zum Anlass, um folgende Hinweise an die Eltern von Fahrrad fahrenden Kindern weiterzugeben und an ihre Verantwortlichkeit zu appellieren:

- Überprüfen Sie als Eltern / Elternteil in regelmäßigen Abständen die Verkehrssicherheit (insbesondere Bremsen und Beleuchtung) der von den Kindern genutzten Fahrräder,

- Halten Sie nicht verkehrssichere Fahrräder sowie Fahrräder, die für den öffentlichen Straßenverkehr nicht freigegeben sind und als Sport- und Spielgerät genutzt werden sollen, unter Verschluss, so dass Kinder diese Fahrräder von Ihnen unbemerkt nicht benutzen können,

-  Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder bei Fahrradbenutzung immer einen Fahrradhelm tragen. Dieser Helm kann im Falle eines Sturzes oder einer Kollision vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen,

-  Eltern sollten Vorbild für Ihre Kinder sein und sich selbst vorschriftsmäßig im Straßenverkehr bewegen sowie ebenfalls einen Fahrradhelm tragen,

- Zusätzlich zur Fahrradbeleuchtung sollten Kinder reflektierende und helle Bekleidung tragen, um auch an lichtschwachen Tagen und in der Dunkelheit erkannt werden zu können."

 

 

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