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Auf dem Weg ins Weserbergland
Polizei beendet Ochsentour: Tiertransporter hatte sechs Kühe zu viel geladen

Nienburg (wbn). Viel zu schnell und viel zu schwer – und das mit lebenden Tieren an Bord! Ein 55 Jahre alter Lkw-Fahrer eines Unternehmens aus Northeim ist am Dienstagnachmittag auf der B 214 zwischen Steimbke und Nienburg einer Polizeistreife aufgefallen, weil er viel zu schnell unterwegs war. Schlimmer noch: Bei der Kontrolle stellten die Beamten außerdem eine massive Überladung fest.

Der Fahrer hatte zuvor in Rodewald im Kreis Nienburg elf ausgewachsene Kühe geladen und sich auf den Weg nach Ottenstein gemacht. Das Problem: Der Transporter war nur für etwa 3.000 Kilogramm Zuladung vorgesehen. Nach einer angeordneten Wägung entschied die Polizei, dass nur fünf Rinder weitertransportiert werden dürfen. Um die übriggebliebenen abgeladenen Tiere kümmerte sich nach Aufforderung das Transportunternehmen. Fahrer und Halter des Lkw müssen jetzt mit Bußgeldern und Punkten in der Verkehrssünderkartei rechnen.

 

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Nienburg:

„Am Dienstag, 01.04.14, kontrollierte die Verfügungseinheit der Nienburger Polizei einen LKW auf der Bundesstraße 214, von Steimbke kommend in Richtung Nienburg fahrend. Der Tiertransporter hatte 11 ausgewachsene Kühe geladen und war auf dem Weg von Rodewald nach Ottenstein bei Hameln.

Da der LKW nur eine Ladekapazität von cirka 3000 Kilogramm hatte und Kühe bekannterweise ein beachtliches Gewicht aufweisen, ordneten die Ordnungshüter eine Wägung an.  Das Ergebnis war eine Überladung von 40 Prozent beziehungsweise rund 4000 Kilogramm. Das hatte zur Folge, dass nur fünf Tiere weiterfahren durften. Darüber wurde die im Landkreis Northeim ansässige Firma informiert, die sich um die verbleibenden abgeladenen sechs Kühe kümmerte.

Der 55-jährige LKW-Fahrer war zudem mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von etwa 450 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auf den Halter kommt ebenfalls eine Anzeige zu und ihn erwartet die gleiche Strafe.“

 

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