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Strafverfahren eingeleitet

Polnisches Kennzeichen, rumänischer Ausweis, moldawischer Führerschein - und ein Schläfchen im Alkoholdunst vor der grünen Ampel

Montag 25. Januar 2021 - Bad Münder / Hachmühlen  (wbn). Ein unter Alkohol stehender VW-Fahrer (32) ist unmittelbar vor einer Verkehrsampel am Steuer eingeschlafen.

Eine Polizeistreife aus Bad Münder, die schon vorher von einem Kollegen alarmiert worden war, dem die Fahrweise des 32-Jährigen auffiel, entdeckten eine Bierkiste und leere Flaschen in dem nach Alkohol riechenden  Wagen. Auch sonst ergab sich ein erstaunliches Bild. Das Fahrzeug wies ein polnisches Kennzeichen auf, der Mann hatte einen rumänischen Ausweis und der Führerschein war aus Moldawien.

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Gegen den alkoholisierten Fahrer - 0,9 Promille - wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Nachfolgend der Polizeibericht: „Am gestrigen Sonntagabend fiel einem Polizeibeamten in seiner Freizeit auf der Bundesstraße 442 ein vorausfahrender Pkw VW auf. Der Wagen fuhr gegen 18.45 Uhr in Schlangenlinie von Bad Münder in Richtung Hachmühlen und bog dann plötzlich an der Kreuzung "Am Deisterbahnhof" nach links auf einen Feldweg ab. Hier wurde der Pkw VW gewendet und steuerte zurück in Richtung der Ampelkreuzung. Vor der Kreuzung stoppte der Wagen und fuhr hier trotz mehrerer Grünlichtphasen nicht weiter.

Eine inzwischen alarmierte Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Münder ging zur Insassenüberprüfung auf das Fahrzeug zu und traf auf einen schlafenden Fahrer. Der Fahrer des Pkw VW mit polnischen Kennzeichen wies sich mit einem rumänischen Ausweis und einem moldawischen Führerschein aus.

Der 32-jährige Mann schien alkoholisiert zu sein. Eine leere Bierflasche im Fußraum zusätzlich zu einer Bierkiste mit geleerten Flaschen bestärkte die Annahme. Ein Test am Kontrollort ergab eine Atemalkoholkonzentration von über 0,9 Promille. Es wurde daraufhin die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.

Gegen den alkoholisierten Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde zur Sicherung des Strafverfahrens und der Verfahrenskosten eine Sicherheitsleistung einbehalten, die von der Staatsanwaltschaft Hannover auf 400 Euro festgesetzt wurde.“

 

 

 

 

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