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Urteil ist heute ergangen

Empfindliche Haftstrafen für drei gierige Millionen-Betrüger in Hameln: Sie haben die Staatliche NBank geschröpft

Samstag 2. September 2023 - Hildesheim / Hameln (wbn). Drei Angeklagte aus Hameln sind heute wegen eines Betruges in Millionenhöhe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt worden.

Zur Last gelegt wurden Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und bandenmäßiger Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwölf Fällen. Die Hamelner müssen neun, viereinhalb und vier Jahre ins Gefängnis, wie das Landgericht Hildesheim heute verkündet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte noch höhere Strafen gefordert. Bei der Staatlichen NBank sollen die Täter im Alter zwischen 38 und 57 Jahren Fördermittel für 49 neue Arbeitsplätze in Hameln kassiert haben. Doch diese Arbeitsplätze wurden gar nicht geschaffen. Es geht auch um den Verkauf nicht vorhandener Server.

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Der NDR hatte heute über das Urteil berichtet. Aufgrund terminlicher Probleme ist die Gerichts-Entscheidung ausnahmsweise an einem Samstag erfolgt.
Die Tatzeit hat sich zwischen 2010 und 2019 erstreckt. Es handelt sich um eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der jüngeren Zeit in Niedersachsen. In der Prozessvorschau der 4. Strafkammer (1. Große Wirtschaftsstrafkammer) in Hildesheim hieß es im vergangenen Juni unter anderem:

„Die Anklagevorwürfe aus zwei Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Hannover richten sich gegen drei Männer im Alter von 55, 50 und 37 Jahren. Hinsichtlich eines ursprünglich mit angeklagten 82-jährigen ist das Verfahren abgetrennt worden und soll später verhandelt werden. Zunächst sollen die Angeklagten im Zeitraum von Mai 2010 bis November 2013 gemeinschaftlich einen Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung begangen haben. Darüber hinaus wird ihnen in einem weiteren Tatkomplex vorgeworfen, zwischen November 2016 und Januar 2019 gemeinschaftlich und in bandenmäßiger Begehungsweise in zwölf Fällen einen Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung begangen zu haben.

Die Investions- und Förderbank des Landes Niedersachsen NBank soll auf Antrag einer in Hameln ansässigen GmbH, deren Geschäftsführer der gesondert verfolgte 82-jährige war, im Dezember 2009 Fördermittel in Höhe von höchstens 6 Millionen Euro bewilligt haben. Ziel der Subventionen soll die Schaffung von 49 neuen Arbeitsstellen gewesen sein. Für die Bewilligung der Fördermittel soll der 50-jährige die einleitenden Verhandlungen geführt, angeforderte Unterlagen eingereicht sowie Erklärungen abgegeben haben. Der 37-jährige soll ihn dabei unterstützt haben. Anschließend sollen der 82-jährige und der 50-jährige ab Mai 2010 insgesamt 18 Mittelabforderungen zur Prüfung und Auszahlung von Fördermitteln an die GmbH eingereicht haben. Hierbei soll es sich bei 17 Abforderungen um nicht bestehende und unbezahlte Rechnungsforderungen sowie gefälschte Eingangsrechnungen, hauptsächlich für IT-Komponenten, gehandelt haben. Das Erreichen des Subventionsziels soll durch eine abschließende Erklärung bestätigt worden sein.

Die Angeklagten sollen hierdurch sowie durch die gefälschten Eingangsrechnungen, falsche Erklärungen über getätigte Investitionen und eine Kreditfinanzierung sowie ihr Verhalten bei Vor-Ort-Prüfungen die irrtümlich erfolgten Auszahlungen der NBank an die antragstellende GmbH erreicht haben. Insgesamt soll die GmbH durch die Zahlungen der NBank knapp 6 Millionen Euro erlangt haben.

In dem zweiten Tatkomplex wird den Angeklagten vorgeworfen, tatsächlich nicht vorhandene und nicht im Eigentum ihres Unternehmens stehende Server durch den Abschluss von Sale-and-lease-back-Verträgen an Leasinggesellschaften verkauft zu haben, um sich durch die Kaufpreise zu bereichern. Für den Nachweis des Erwerbs und des Eigentums sollen jeweils ein gefälschter Einkaufsbeleg und ein gefälschter Überweisungsbeleg vorgelegt worden sein. Durch insgesamt zwölf Taten soll das Unternehmen der Angeklagten einen Betrag in Höhe von 10.849.012,20 Euro erlangt haben, wovon die Angeklagten einzelne Teilbeträge zwischen ca. 83.000,00 Euro und ca. 371.000,00 Euro erlangt hätten.“

 

 

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