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Keine verbindliche Festlegung der Zielwerte für den Pegel Boffzen

Bund für Umwelt und Naturschutz klagt gegen Bescheid zur Einleitung von Salzwasser in die Werra und Weser

Dienstag 25. Januar 2022 – Boffzen / Kassel / Hannover (wbn). Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) klagt gegen den Bescheid zur Einleitung von Salzwasser in die Werra und Weser.

Der Umweltverband kritisiert, dass dieser nicht die Vorgaben des Bewirtschaftungsplans Salz 2021-2027 umsetzt, den die Bundesländer im Einzugsgebiet der Weser im November 2021 erlassen haben. Ziel der Klage ist die Durchsetzung des geltenden Wasserrechts. Dieses verlangt, dass die Flüsse in der Europäischen Union bis Ende 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden.

 

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Axel Ebeler, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender: „Der BUND Niedersachsen bemängelt, dass in der Genehmigung keine verbindliche Festlegung der Zielwerte für den Pegel Boffzen vorgenommen wurde. Dies ist für die Flussökologie der Weser von zentraler Bedeutung. Die Einleitungsmengen von K + S müssen so weit abgesenkt werden, dass auch hier die Zielwerte des Bewirtschaftungsplans erreicht werden. Hier darf es keinen Spielraum geben, denn die Folgen der jahrzehntelangen Salzleitungen sind für die Flussnatur dramatisch. Die Versalzung der Weser muss endlich ein Ende haben.“

Im Bewirtschaftungsplan Salz finden sich klare Vorgaben zu den maximalen Zielwerten der Belastung mit Chlorid-, Magnesium- und Kaliumsalzen für den Pegel Boffzen, der im Süden Niedersachsens im Landkreis Holzminden liegt. Für Chlorid beträgt er maximal 295 mg/l (90-Perzentil) bis Ende 2027. Nur wenn es gelingt, dieses Ziel zu erreichen, kann die Gewässerbiologie einen guten Zustand erreichen, wie ihn die Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich vorschreibt.

Der BUND Niedersachsen kritisiert zudem, dass der Kalikonzern laut der Einleitgenehmigung bis zum Herbst 2024 darlegen kann, ob eine weitere Absenkung der Chloridwerte technisch realisierbar und zumutbar ist. Durch diese Salamitaktik bestehe die Gefahr, dass die Umweltziele verfehlt werden und die Wasserrahmenrichtlinie nicht bis Ende 2027 umgesetzt wird.

Hintergrund: Die Klage des BUND Hessen wurde am gestrigen Montag, 24. Januar 2022, beim Verwaltungsgericht Kassel eingelegt. Sie richtet sich gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.12.2021, mit dem K + S die wasserrechtliche Einleitung salzhaltiger Abwässer bis zum 31.12.2027 in die Werra genehmigt wurde. Eingeleitet werden dürfen bis zu 6,7 Milliarden Liter Salzwasser pro Jahr. Die Abwässer stammen aus dem Kalibergbau der Werke „Neuhof-Ellers“ im Kreis Fulda und „Werra“ mit Bergwerken im Kreis Hersfeld-Rotenburg und im Wartburgkreis. Der weit überwiegende Anteil ist sogenanntes „Haldenabwasser“. Dieses entsteht durch den Kontakt der Niederschläge mit den ständig wachsenden Salzhalden. Außerdem werden Betriebsabwässer und salzhaltiges Grundwasser aus den Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen der Salzhalden eingeleitet.

 

 

 

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