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Mitteilung der Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont

Morgen tritt die überarbeitete neue Corona-Verordnung in Kraft - die einseitige Inzidenz-Messlatte ist in Niedersachsen gekippt!

Dienstag 24. August 2021 - Hameln (wbn). Neue Corona-Regelungen im Landkreis Hameln-Pyrmont ab dem morgigen Mittwoch.

Dies hat heute die Pressestelle der Landkreisverwaltung Hameln-Pyrmont mitgeteilt. Nachfolgend die Mitteilung zur neuen Corona-Regel:

Fortsetzung von Seite 1
„Am Mittwoch, den 25. August 2021, tritt in Niedersachsen eine grundlegend überarbeitete neue Corona-Verordnung in Kraft. Die neuen Regelungen lösen die bisher geltenden Regelungen aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 26. Juli 2021 ab.

Die neue Nds. Corona-Verordnung sieht eine neue Bemessungsgrundlage zur Einstufung des Infektionsgeschehens vor. Neben der bekannten 7-Tages-Inzidenz sind nun auch die landesweite Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenbelegung in Niedersachsen entscheidend. Erst wenn zwei dieser drei Indikatoren fünf aufeinanderfolgende Tage einen festgelegten Grenzwert überschreiten, muss eine entsprechende Warnstufe durch den Landkreis Hameln-Pyrmont mittels einer Allgemeinverfügung festgestellt werden, wodurch sich strengere Regelungen entfalten.

Für das Erreichen der Warnstufe 1 sind eine 7-Tages-Inzidenz von 35, eine Hospitalisierungsrate von 6 Fällen pro 100.000 Einwohner und eine Intensivbettenbelegung von 5 Prozent mit Covid-Patienten vorgesehen. Allerdings muss der Landkreis Hameln-Pyrmont auch eine Allgemeinverfügung erlassen, wenn nur die 7-Tages-Inzidenz an fünf Tagen in Folge über dem Schwellenwert von 50 liegt. Diese Feststellung entspräche sodann der Warnstufe 1.

Da die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Hameln-Pyrmont derzeit unter 50 liegt und sowohl die Hospitalisierungsrate, als auch die Intensivbettenbelegung, in Niedersachsen unter dem Schwellenwert der Warnstufe 1 liegen, besteht nach der neuen Nds. Corona-Verordnung derzeit kein Handlungsbedarf im Landkreis Hameln-Pyrmont. Ab dem 25. August 2021 gelten damit diejenigen Schutzmaßnahmen aus der neuen Nds. Corona-Verordnung, die unabhängig von einer Warnstufe oder der 7-Tages-Inzidenz von 50 Geltung entfalten.

Die wichtigsten Regelungen, die ab dem 25. August 2021 (keine Feststellung einer Warnstufe, Inzidenz unter 50) in Hameln-Pyrmont gelten, im Überblick:

Grundsätzlich sollte zu Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, möglichst ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen entfallen, eine Beschränkung der Kontakte auf eine bestimmte Anzahl von Personen besteht nicht mehr. Sollten jedoch mehr als 25 Personen im Rahmen einer privaten Veranstaltung im Innenbereich zusammenkommen, die weder geimpft, genesen oder getestet sind (ausgenommen Kinder und Schulkinder), besteht die Plicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten sowie die Erstellung eines Hygienekonzeptes. Es wird empfohlen, auch in diesem Rahmen die 3G-Regelung durchzuführen.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder im Rahmen von dem Besuchs- und Kundenverkehr geöffneten Innenräumen (insbesondere: im Einzelhandel, in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs, auch an den Haltestellen, sowie in der Innengastronomie bis zur Einnahme des Sitzplatzes)

Die sog. 3G-Regelung, mit der der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen des privaten und öffentlichen Lebens auf ausschließlich geimpfte, genesene und getestete Personen beschränkt wird, gilt sodann zunächst nur für Bereiche mit hoher Gefahr für Mehrfachansteckungen. Dies sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Diskotheken, Clubs und Shisha-Lokale dürfen im Übrigen nur mit begrenzter Kapazität öffnen.

Die 3G-Regelung gilt daneben im Bereich von Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.

Im Rahmen von körpernahen Dienstleistungen besteht die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten

Beim Sport gelten keine Beschränkungen. Der Abstand von 1,5 Metern sollte eingehalten werden, soweit dies möglich ist.

Sollte in Zukunft die Warnstufe 1 oder die fünftägige Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 durch den Landkreis Hameln-Pyrmont festgestellt werden müssen, findet die sog. 3G-Regelung flächendeckend, u.a. auch im privaten Bereich, Anwendung. Hierüber wird der Landkreis Hameln-Pyrmont zu gegebener Zeit gesondert informieren.

Die neue Corona-Verordnung und alle ab dem 25. August geltenden Regelungen sind auf der Seite des Landes Niedersachsen zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html "

 

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