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Gefährliche Stolperfallen: Unbekannte spannen zwei Kilometer Angelschnur über Gehwege und Straßen

Mittwoch 6. August 2014 - Hildesheim (wbn). Unglaublich fiese Fallstrick-Aktion in Hildesheim! Unbekannte haben in der vergangenen Nacht in der Oststadt rund 2.000 Meter Angelschnur kreuz und quer über Fußwege und Straßen gespannt. Besonders tückisch: Die dünne Nylonschnur war im Dunkeln nicht zu erkennen, hätte besonders Fußgänger und Radfahrer ernsthaft verletzen können.

Eine 19 Jahre alte Passantin war kurz nach Mitternacht an der Binderstraße über die Schnur gestolpert und hatte die Polizei informiert. Die Beamten konnten daraufhin auch in angrenzenden Straßenzügen Teile der Nylonschnur aufspüren. Als Befestigungs- und Umlenkungspunkte hatten die Täter offensichtlich Straßenlaternen, Masten von Verkehrsschildern und Gartenzäune genutzt und die Leine in verschiedenen Höhen aufgespannt – angefangen von Bodennähe über 30 Zentimeter, einen Meter und sogar bis auf Kopfhöhe!

 

 

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"Als einen groben oder üblen Scherz kann man diese Aktion schon längst nicht mehr bezeichnen. Die Täter hatten es entweder beabsichtigt oder ihnen musste zumindest klar gewesen sein, dass sie wahllos schwere Unfälle oder Verletzungen, sogar lebensgefährliche Situationen mit dieser Handlung verursachen können", sagt Ansgar Günther, Sprecher der Polizei Hildesheim.

Die Beamten ermitteln jetzt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und bitten die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Suche nach den Tätern. Zeugen, die in der vergangenen Nacht im Bereich Gartenstraße, Goslarsche Straße, Teichstaße, Binderstraße, Steingrube, Hotel Stadtresidenz oder Schlesierstaße verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen, Telefon (0 51 21) 939 115.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hildesheim:


„Eine äußerst gefährliche Tat haben bislang Unbekannte nächtens im Bereich der Steingrube mit umliegenden Straßenzügen begangen. Ein junges Pärchen, das am Mittwoch, dem 06.08.2014 nach Mitternacht in der Binderstraße unterwegs war, rief die Polizei, nachdem die 19-jährige Frau über eine über den Gehweg gespannte, feste Nylonschnur gestolpert war. Der jungen Frau und ihrem 21-jährigen Begleiter fiel die zusammenhängende Schnur auch nach Fortsetzung ihres Fußmarsches in der Gartenstraße und der Goslarschen Straße auf.

Durch die Polizei, die um 00.25 Uhr eintraf konnte festgestellt werden, dass die handelsübliche Angelschnur über weite Teile des umliegenden Straßenbereichs der Steingrube gespannt war. Insgesamt waren durch die Unbekannten ca. 2000 Meter der synthetischen Schnur verlegt worden. Als Befestigungs- und Umlenkungspunkte hatten die Täter Laternenmasten, Masten von Verkehrsschildern und auch Gartenzäune genutzt. Das in variierender Höhe gespannte Nylon, angefangen von Bodennähe über 30 Zentimeter und 1 Meter bis auf Kopfhöhe, war durch die Unbekannten im Verlauf der Gartenstraße, Goslarschen Straße, Teichstaße, Binderstraße, Steingrube, Hotel Stadtresidenz und Schlesierstaße verlegt worden; dabei verlief es in Abständen quer und diagonal über Fahrbahnen und Fußwege.

Besonders tückisch an Angelschnüren ist, dass sie in der Dunkelheit nicht sichtbar sind und hohe Zugfestigkeiten aufweisen. Die zur Tat verwandte Nylonschnur hat einen Durchmesser von 0,5 Millimeter und liegt bei einer Tragkraft von ca. 16 Kilogramm, was ernsthafte Gefahren, insbesondere für Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger bedeutet.

Polizeisprecher Ansgar Günther: "Als einen groben oder üblen Scherz kann man diese Aktion schon längst nicht mehr bezeichnen. Die Täter hatten es entweder beabsichtigt oder ihnen musste zumindest klar gewesen sein, dass sie wahllos schwere Unfälle oder Verletzungen, sogar lebensgefährliche Situationen mit dieser Handlung verursachen können".

Durch die Polizei wird wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" ermittelt, eine Tat, die ein hohes Strafmaß nach sich ziehen kann. Die Polizei Hildesheim bittet mögliche Zeugen zu dieser Tat dringend um Hinweise unter der Telefonnummer (05121) 939-115.“

 

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