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31-jähriger Schütze von der Polizei ermittelt

Killing me softly... - Mit Softair Pistole auf Bürger im Bürgerpark geschossen

Nienburg (wbn). „Killing me softly…“  -  Sie sehen echten Waffen oftmals zum Verwechseln ähnlich und werden oft für „Geländespiele“ unter Jugendlichen und Erwachsenen verwendet: Die sogenannten Softair  Pistolen.  Aufgrund ihrer geringen Schussenergie (Federdruck oder Gas als Antrieb) werden sie weitgehend als ungefährlich eingestuft, dürfen aber dennoch nicht in der Öffentlichkeit eingesetzt werden.  Jetzt hat sich ein Mann in Nienburg mächtig Ärger verschafft als er mit seiner  Softair Waffe auf einen Bürger im Bürgerpark in Nienburg schoss.

Hier der Polizeibericht: Am Donnerstag, den 28.07.2011, gegen 19.30 Uhr, wurde im Bürgerpark in Nienburg aus einer Gruppe Erwachsener heraus mit einer Softairpistole auf einen Spaziergänger geschossen und dieser nach eigenen Angaben nur knapp verfehlt. Im folgenden Polizeieinsatz konnte ein Tatverdächtiger im Alter von 31 Jahren ermittelt und die Waffe sichergestellt werden. Gegen den angetrunkenen Schützen ist ein Strafverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden. Die Polizei weist daraufhin, dass sogenannte Softairwaffen je nach abgegebener Schussenergie besonderen Vorschriften unterliegen. Fortsetzung von Seite 1

Widerrechtliches Führen oder Schießen in der Öffentlichkeit wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Wenn Zweifel darüber bestehen, ob es sich um Kinderspielzeug oder eine Schusswaffe handelt, wenden sie sich bitte für eine Beratung an das Präventionsteam der Polizeiinspektion.

 

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