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Das besondere WBNachrichten-Video aus Straßburg
Neues Gesetz: Wälder dürfen für Produkte in der EU nicht weltweit abgeholzt werden


Mittwoch 19. April 2023 - Straßburg / Brüssel / Hannover (wbn). Davon profitiert auch das waldreiche Weserbergland in Südniedersachsen: Um Klimawandel und Artenschwund entgegenzuwirken, müssen die Unternehmen ­künftig sicherstellen, dass für Produkte, die in der Europäischen Union verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt worden sind. Die Regelung soll auch für bayerische Firmen gelten. Die Europaabgeordneten verabschiedeten eine entsprechende Verordnung am heutigen Mittwoch in Straßburg. Die neuen Vorschriften wurden mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen.

Einfuhren aus bestimmten Ländern beziehungsweise Einfuhren bestimmter Rohstoffe werden zwar nicht verboten, doch dürfen Unternehmen Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben.

 

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Die Erklärung bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde, noch nach dem 31. Dezember 2020 zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern geführt hat.Wie vom Europäischen Parlament gefordert, müssen die Unternehmen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen.

Transparenzhinweis der Redaktion: Sowohl das Video als auch der Text basieren auf der Mitteilung des EU-Parlamentes vom heutigen Tag.

 

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