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Das Opfer ist eine 68 Jahre alte Frau

Klare Botschaft aus gegebenem Anlass: Wer die gefundene Geldbörse einfach für sich behält begeht eine Unterschlagung

Sonntag 23. Juli 2023 - Stadthagen (wbn). Gerade unter Jugendlichen herrscht die irrige Meinung, wer eine Geldbörse oder Brieftasche findet, könne den Inhalt behalten.

Es hat ja niemand gesehen. Und es ist eben Glück wenn ein anderer Pech hat. Dass die Unterschlagung – und darum handelt es sich juristisch – ganz klar ein Straftatbestand ist, hat die Polizei in Stadthagen heute Morgen mit ihrer Pressemitteilung nochmals deutlich gemacht.

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Das Opfer ist eine 68 Jahre alte Frau, die ihre Geldbörse in einem Geschäft in Stadthagen vergessen hatte.

Nachfolgend der Polizeibericht: „Am 21.07.2023 gegen 14:00 Uhr wurde durch eine 68-jährige Stadthägerin ihre Geldbörse nebst Inhalt in einem Stadthäger Geschäft in der Innenstadt vergessen. Als sie kurz darauf in das Geschäft zurückkehrte, war die Geldbörse nicht mehr da. Offensichtlich wurde sie von einem unbekannten Finder mitgenommen. Da durch diesen die Geldbörse nicht beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben wurde, wurde durch die Polizei in Stadthagen eine Strafanzeige aufgenommen.

Wer etwas findet, darf es nicht einfach behalten, sondern muss es in amtliche Verwahrung übergeben. Tut man dies nicht, begeht man eine Unterschlagung.“

 

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