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Sie musste den Heimweg von der Polizei zu Fuß antreten

Schlangenlinie, abgelaufene Versicherung und ein alter Haftbefehl: Für eine 62 Jahre alte Renault-Fahrerin war um Mitternacht auf der B243 Endstation

Samstag 1. Oktober 2022 - Ochtersum / Marienburg (wbn). Für eine 62 Jahre alte Frau, die mit ihrem Renault unterwegs war, wurde die Auffahrt auf die Bundesstraße 243 bei Marienburg in der Nacht zur Endstation.

Polizeibeamte waren an dieser Stelle kurz vor Mitternacht ebenfalls unterwegs und bemerkten eine „starke Schlangenlinienfahrt“ des Renault. Bei der unvermeidlichen Polizeikontrolle stellten sich starke Ausfallerscheinungen der Fahrerin heraus.

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Ursache: Erhebliche Beeinflussung durch Medikamente. Damit war sie nicht mehr fahrtüchtig. Das Fahrzeug war zudem nicht mehr versichert. Deshalb hätte sie sich ohnehin nicht mehr ans Steuer setzen dürfen. Noch vor Ort wurde es zwangsentstempelt und damit aus dem Verkehr gezogen. Und dann war da noch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Mit der Zahlung eines haftbefreienden Betrages konnte dieser abgehakt werden. Die Frau musste dann die Dienststelle in Hildesheim, zu der sie gebracht worden war, anschließend zu Fuß verlassen. Nachfolgend der Polizeibericht: „Am 30.09.2022, gegen 23:20 Uhr, befuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth die Bundesstraße 243 von Egenstedt nach Hildesheim.

In Höhe des Abzweigs nach Marienburg fuhr ein blauer Renault ebenfalls auf die Bundesstraße in Richtung Hildesheim auf. Die hinter dem Pkw befindlichen Polizeibeamten bemerkten hierbei starke Schlangenlinien und entschlossen sich, der Sache auf den Grund zu gehen.

Hierzu stoppten sie den Pkw im Ortsteil Ochtersum. Als Fahrzeugführerin wurde eine 62-jährige Bad Salzdetfurtherin angetroffen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten erhebliche Ausfallerscheinungen fest. Wie sich herausstellte, hatte die Frau eine große Menge an Medikamenten zu sich genommen, welche dazu führten, dass sie nicht mehr sicher am Verkehr teilnehmen konnte.

Weiterhin ergab sich im Rahmen der Verkehrskontrolle, dass das Auto der Salzdetfurtherin nicht mehr haftpflichtversichert ist. Die Kennzeichen wurden noch vor Ort zwangsentstempelt und die Fahrerin zur Polizei nach Hildesheim befördert. Dort wurde ihr durch einen Arzt Blut abgenommen und die Polizisten stellten ihren Führerschein sicher.

Außerdem lag gegen die Dame ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim vor. Die Autofahrerin konnte den haftbefreienden Betrag noch an Ort und Stelle bezahlen und so - nun allerdings ohne Führerschein und damit zu Fuß - die Dienststelle verlassen. Gegen 62-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.“

 

 

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