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Wegen zunehmender Zwischenfälle: Behörden untersagen Maiwanderung und anschließende Feier in Fischbeck

Donnerstag 30. April 2015 - Hameln/Fischbeck (wbn). Jahrelang gab es Querelen, Sachbeschädigungen und Beschimpfungen – jetzt greifen die Behörden im Weserbergland durch und verbieten die Maiwanderung vom Hamelner Reimerdeskamp zu den Fischbecker Kiesteichen. Auch die Veranstaltung selbst soll nicht geduldet werden.

Damit begegnen die Stadt Hameln, die Stadt Hessisch Oldendorf, der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Polizei der Zahl der seit den vergangenen Jahren zunehmenden Zwischenfälle. Insbesondere die Aggressivität und der gefährliche Übermut vereinzelter Teilnehmer sei eine Begründung für diese Entscheidung. Wortlaut der Polizei: „Die Entscheidung, den Zulauf der Teilnehmer zum Kiesteich zu unterbinden und diese Versammlung nicht zuzulassen, war die Folge der (…) Fehlverhalten Einzelner.“

 

 

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Nach Angaben der Polizei hatte es bei den Versammlungen zuletzt immer wieder Sachbeschädigungen, gefährliche Eingriffe in den Straßen- und Eisenbahnverkehr, wüste Beschimpfungen und Beleidigungen gegeben – dazu lebensmüde Mutproben im Umfeld der Gewässer.

 

Nachfolgend die Erklärung der Polizei aus Hameln:

„Schon fast traditionell versammeln sich am Maifeiertag hunderte Jugendliche und junge Erwachsene in Hameln auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes am Reimerdeskamp, um von dort über Wehrbergen bis zu den Fischbecker Kiesteichen zu gehen und dort am sogenannten Surfer-Teich gemeinsam den 1. Mai zu verbringen.

Aufgrund zunehmender Vorfälle in den vergangenen Jahren hat die Polizei Hameln bzw. die örtlich zuständige Polizeistation Hess. Oldendorf in Absprache mit anderen Behörden, insbesondere der Stadt Hameln, der Stadt Hess. Oldendorf und Landkreises Hameln-Pyrmont, beschlossen, diese Veranstaltung nicht zuzulassen.

Begründet wird diese Entscheidung mit der zunehmenden Aggressivität und dem gefährlichen Übermut einzelner Teilnehmer dieser nicht genehmigten Veranstaltung.

Beginnend am Treffpunkt kam es in den vergangenen Jahren auf dem Parkplatz immer wieder zu Sachbeschädigungen und zu starken Verunreinigungen. Die dort deponierten Einkaufswagen wurden zum Teil gewaltsam voneinander getrennt, als Transportmittel benutzt und mitgenommen. Die Verunreinigungen setzten sich auf dem Marschweg über Wehrbergen bis zum Kiesteich fort, wobei geleerte Getränkeflaschen auf den Wegen und Straßen zerschlagen wurden. Um ein gefahrloses Befahren der Wege zu gewährleisten, mussten diese behelfsmäßig von Anwohnern und Einsatzkräften beseitigt werden.

In Einzelfällen wurden Gegenstände von der Brücke des Holzweges auf die Bundesstraße 83 geworfen. Zu einer Gefährdung oder sogar Schädigung kam es zum Glück bisher nicht.

Auf dem Weserradweg kam es zu Beschimpfungen und Beleidigungen von Radwanderern. In einem Fall wurde eine Radfahrerin umgestoßen und dabei verletzt.

Schließlich versammelten sich hunderte, zum Teil stark alkoholisierte Personen im Alter von 14 bis 25 Jahren am Nordufer des großen Surfer-Teichs. Hier wurde weiterhin ausgiebig Alkohol konsumiert. Vereinzelt begaben sich stark alkoholisierte Personen in Gefahr, in dem sie in den Teich stiegen und sich schwimmend weit vom Ufer entfernten. Glücklicher Weise ist es bisher zu keinem Ertrinkungsfall gekommen. Weitere von Ausfallerscheinungen betroffene Jugendliche und Heranwachsende legten sich von Wegen aus nicht erkennbar in Felder und befanden sich dort zwischen Raps und Getreide in einer hilflosen Lage.

Zurückgelassene Abfälle, insbesondere Flaschen, Einweggrills, Tüten, usw., verärgerten zusätzlich die Pächtergemeinschaft des Teiches, die keine Einwilligung zum Betreten ihres gepachteten Geländes gab. Das Kiesteichgelände ist Privatbesitz; das Betreten und nicht Verlassen trotz Aufforderung könnte den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen.

Es wird zudem ein behördlich verfügtes Glasflaschenverbot geben, d.h. Glasbehältnisse dürfen auf der Marschstrecke nicht mitgeführt werden.

Neben auftretenden Aggressionen mit einhergehenden Schlägereien und Körperverletzungsdelikten sorgt sich die Polizei um ein zusätzliches Phänomen, die die Verantwortlichen zu dieser drastischen Maßnahme veranlasst haben: Es kam gehäuft zu Gefährdungen des Straßen- und Bahnverkehrs.

Diese offensichtlich als Mutprobe gedachten, äußerst gefährlichen und lebensmüden Verhaltensweisen der alkoholisierten Personen kann polizeilicherseits nicht geduldet und akzeptiert werden.

Die Entscheidung, den Zulauf der Teilnehmer zum Kiesteich zu unterbinden und diese Versammlung nicht zuzulassen, war die Folge der hier dargestellten Fehlverhalten Einzelner.

Die Polizei Hameln bzw. Hess. Oldendorf, Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hess. Oldendorf und Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont werden insbesondere in Bezug auf Alkoholkonsum durch Jugendliche Kontrollen durchführen.“

 

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