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Heute in Bückeburg eingereicht

Beschwerde beim Staatsgerichtshof zur Überprüfung der Landtagswahl

Montag 16. Oktober 2023 - Bückeburg / Hannover (wbn). Zwei FDP-Politiker aus Niedersachsen haben heute Beschwerde beim Staatsgerichtshof hinsichtlich der Landtagswahl in Niedersachsen eingereicht.

Nachdem der Niedersächsische Landtag in seiner Septembersitzung „in seltener Einigkeit sämtliche Vorwürfe gegen die AfD-Fraktion zurückgewiesen hat“ – so die FDP-Politiker Genthe und Grafe - , wird nun der Niedersächsische Staatsgerichtshof die Landtagswahl überprüfen. Die Initiatoren des Wahlprüfungsverfahrens Dr. Marco Genthe und Alexander Grafe haben heute dazu einen 120-seitigen Antrag bei dem Gericht in Bückeburg eingereicht. Vertreten werden beide von dem Staatsrechtler Professor Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler

(Zum Bild: Marco Genthe (links) und Alexander Grafe vor dem Gebäude des Staatsgerichtshofes in Bückeburg. Foto: FDP)

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Hintergrund des Verfahrens sind die inzwischen von der Staatsanwaltschaft aufgedeckten Zahlungen von AfD Kandidaten für einen aussichtsreichen Listenplatz, eine verfassungsrechtlich unzulässige Aufstellungsversammlung und die Untätigkeit der Landeswahlleileiterin Ulrike Sachs. Im Rahmen der Anhörung vor dem Wahlprüfungsausschuss hatte Sachs ihre Motivation für diese Untätigkeit damit begründet, dass es ihrer Meinung nach dem ursprünglichen Hinweisgeber und ehemaligen AfD-Abgeordneten Chistopher Emden nicht um die Darlegung eines Wahlfehlers gegangen sei, sondern um seine öffentlichkeitswirksame Distanzierung von der AfD. Hintergrund sei die von ihm gewünschte Wiederverwendbarkeit als Richter. Diese Unterstellung war für Sachs Anlass genug, keine inhaltliche Prüfung der Vorwürfe vorzunehmen. Für Genthe und Grafe war das ein schwerer Fehler, da auf diese Weise unter den Augen der Wahlleitung Landtagsmandate verkauft worden wären. „Geradezu absurd erscheint es, dass die Landeswahlleiterin im Zusammenhang mit diesen Zahlungen auf ein privates Konto eines AfD-Funktionärs vor dem Wahlprüfungsausschuss von „Spendenzahlungen“ gesprochen und insoweit keinen Anlass gesehen hat, die Vorgänge wahlrechtlich zu prüfen“, so Genthe. Insgesamt habe das dazu geführt, dass die Landtagswahl verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt habe und darum wiederholt werden müsse.

 

 

 

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