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Bereits Haftbefehl erlassen

Es war offenbar Mord aus Habgier - Tatverdächtiger in Hameln festgenommen

Dienstag 12. März 2024 - Hameln (wbn). Zügige Ermittlungsarbeit der Hamelner Polizei und der Staatsanwaltschaft Hannover.

Wegen des Vorwurfes einen 62 Jahre alten Mann in Hameln ermordet zu haben ist ein 29-Jähriger aus Hameln festgenommen worden. Das Amtsgericht Hameln hat heute einen entsprechenden Haftbefehl erlassen.

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Der Tatverdächtige soll den 62-Jährigen in dessen Wohnung aus Habgier erstochen haben. Das gestohlene Mobiltelefon des Opfers wurde dem 29-Jährigen zum Verhängnis. Es führte die Ermittler zu dem gierigen Mordverdächtigen. Nachfolgend der Polizeibericht: „Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover hat das Amtsgericht Hameln heute einen Haftbefehl wegen des Vorwurfs des Mordes gegen eine 29-jährigen Mann aus Hameln erlassen. Dieser ist dringend verdächtig, im Zeitraum zwischen dem 02. und 03. März 2024 einen 62-jährigen Mann in dessen Wohnung in Hameln aus Habgier erstochen zu haben. Der 62-Jährige war am Montagmittag (04.03.2024) tot in seiner Wohnung in Hameln aufgefunden worden.

Dabei wurde das Fehlen seines Mobiltelefons und seiner Geldbörse festgestellt. Eine am Dienstag durchgeführte Obduktion bestätigte, dass der Verstorbene durch Gewalt gegen den Körper verstorben war. Der Leichnam wies zahlreiche Stichverletzungen im Oberkörper auf. Das Mobiltelefon des Getöteten konnte am vergangenen Wochenende (09.03.2024) in der Hamelner Innenstadt lokalisiert und sichergestellt werden, nachdem es mit einer neuen SIM-Karte aktiviert worden war. Das Mobiltelefon war zuvor im Rahmen eines Straßengeschäfts verkauft worden.

Weitere Ermittlungen und Vernehmungen durch die bei der Polizei in Hameln extra eingerichtete Mordkommission lieferten den entscheidenden Hinweis auf den Verkäufer des Mobiltelefons und damit auf den Tatverdächtigen. Der Beschuldigte wurde daraufhin am Montag, 11.03.2024, vorläufig festgenommen und heute einem Haftrichter vorgeführt, der ihn in Untersuchungshaft schickte.“

 

 

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