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Polizei sucht wildernden Hund:
Vierbeiner jagt Reh am Süntel und verletzt es

Donnerstag, 17. März 2016 – Bakede/ Hamelspringe (wbn). Die Polizei Bad Münder sucht zur Stunde einen Wilderer auf vier Pfoten: Am heutigen Vormittag hat ein Hund, vermutlich ein Rhodesian Ridgeback, ein Reh zwischen Bakede und Hamelspringe gejagt und dies so stark verletzt, dass der Jagdpächter es von seinem Leiden erlösen musste.

Mehrere Zeugen beobachteten folgendes: Heute Vormittag, gegen 10 Uhr, begann die Jagd eines dunkelbraunen Hundes mit rotem Halsband auf ein Reh. Sie endete erst am Ortseingang von Hamelspringe. Dort lief das Reh in einen Maschendrahtzaun und wurde so durch den Hund eingeholt. Dieser biss dem Reh so stark in den Hals, dass die Verletzungen zu schwer waren und es getötet werden musste. Die Polizei in Bad Münder sucht seither Personen, die zum genannten Hund Angaben machen können.

 

 

Fortsetzung von Seite 1

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln:

„Ein unbekannter Hund jagte heute Vormittag (17.03.2016) zwischen Bakede und Hamelspringe ein Reh und verletzte dieses schwer. Es musste getötet werden.

Mehrere Zeugen beobachteten gegen 10.00 Uhr, wie ein dunkelbrauner Hund (vermutlich ein Rhodesian Ridgeback) mit rotem Halsband ein Reh jagte. Die Jagd begann im Bereich Süntel bei Bakede und endete Ortseingang Hamelspringe, wo das Reh im Bereich der Straße "Zum Süntel" gegen einen Maschendrahtzaun lief. Hier holte der Hund das Wildtier ein und biss es in den Hals. Das schwer verletzte Reh musste durch einen Jagdpächter von seinem Leiden erlöst werden. Die Polizei Bad Münder (Tel. 05042/93310) sucht Personen, die Hinweise zum genannten Hund geben können.

Info: nach dem "Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)" ist jede Person in der freien Landschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die unter ihrer Aufsicht stehenden Hunde nicht streunen oder wildern. Anzumerken ist, dass Hunde zusätzlich in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit an die Leine zu nehmen sind. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis 5000 Euro geahndet werden. Hinzu kommen eventuelle Schadensersatzansprüche des zuständigen Jagdpächters.“

 

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