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Auto und Fahrer waren beide völlig ungeeignet...

Alkoholisierter Mann ohne Führerschein schleudert mit nicht zugelassenem Pkw gegen Stromkasten

Dienstag 13. Dezember 2016 - Hessisch Oldendorf (wbn). Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol- und Drogenbeeinflussung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und gegen das Pflichtversicherungsgesetz – die Liste der Vorwürfe gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Hameln ist lang.

Ins Visier der Polizei geriet er durch eine abenteuerliche Schleuderfahrt mit einem BMW in Hessisch Oldendorf, an deren Ende die polizeiliche Erkenntnis stand, dass weder Fahrer noch das Fahrzeug zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet sind.


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Nachfolgend der Polizeibericht aus Hessisch Oldendorf: „Einem 37-jährigen Mann aus Hameln werden diverse Verkehrsverstöße vorgeworfen. Auslöser war eine Schleuderfahrt auf der Welseder Straße mit einem BMW. Weder Fahrer noch Fahrzeug waren für eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet.

Der Hamelner befuhr am Montag, 12.12.2016, gegen 15.15 Uhr, die Welseder Straße stadtauswärts. Hinter der Einmündung Goethestraße geriet der BMW aufgrund starker Beschleunigung ins Schleudern und prallte zunächst gegen die Bordsteine. Im weiteren Verlauf schleuderte der Wagen gegen eine Grundstücksmauer und gegen einen Stromkasten. Der entstandene Schaden kann nicht beziffert werden.

Beim 37-Jährigen konnte Alkoholbeeinflussung festgestellt werden. Ein Alkomat-Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von fast 0,9 Promille. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Da zudem der Verdacht einer Drogenbeeinflussung bestand, ein Vortest schlug auf THC-haltige Stoffe an, wurde noch eine zweite Blutprobe genommen. Der Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da nach ersten Auskünften der 37-Jährige nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Der von ihm benutzte BMW war weder ordnungsgemäß zugelassen noch versichert.

Die Liste der Vorwürfe sieht nun so aus: Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol- und Drogenbeeinflussung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und gegen das Pflichtversicherungsgesetz.“

 

 

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