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Kreisabfallwirtschaft Hameln-Pyrmont stellt klar:
Sperrmüll-Schatzsucher machen sich des Diebstahls strafbar – und auch der Bereitsteller kann Ärger bekommen

Freitag 4. September 2015 - Hameln (wbn). Die Kreisabfallwirtschaft des Landkreises Hameln-Pyrmont gibt wieder hilfreiche Tipps. Diesmal geht es um das Thema Sperrmüll, bei dem der breiten Bevölkerung offenbar die rechtliche Situation nicht klar ist. Wer im Sperrmüll kramt und Dinge mitnimmt, begeht einen Diebstahl!

Denn: Werden etwa bereitgestellte Metallteile von Schrottsammlern mitgenommen, entgeht der KAW ein Verwertungserlös, der allen Gebührenzahlern zugutekäme. Erlaubt der Bereitsteller das Mitnehmen, begeht er selbst eine Ordnungswidrigkeit. Wer Sperrmüll-Fledderer beobachtet, soll das Entsorgungsunternehmen kontaktieren und die Tat anzeigen.

(Zum Bild: Wer in solch einem Sperrmüllhaufen etwas mitnimmt, ist ein Dieb. Erlaubt es der Bereitsteller, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, weil er den Abfall zuvor bereits bei der KAW zur Entsorgung angemeldet hat. Foto: Landkreis Hameln-Pyrmont)

 

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Die Kreisabfallwirtschaft bietet nach Angaben des Landkreises seit mehr als 20 Jahren eine Sperrmüllabfuhr „auf Abruf“ anstelle fester Abfuhrtermine an. So können die alte Waschmaschine, die Sitzlandschaft oder was sich sonst noch an sperrigen Gegenständen oder Elektrogeräten angesammelt hat, bei Bedarf der KAW zur Abfuhr angemeldet werden. Nach der Tourenplanung wird den Kunden der Abfuhrtermin mitgeteilt. Vielfach stellen sich bereits kurz nach dem Bereitstellen der ausgedienten Sachen die ersten Interessenten ein, kramen im Haufen, nehmen etwas mit. Manchen freut es, dass die ausrangierten Gegenstände noch eine weitere Verwendung finden. Trotzdem wird der Abfallberatung oft die Frage gestellt, ob die Mitnahme von Herd, Computer oder Kommode aus dem Sperrmüll auch zulässig ist.

Bereitsteller ist bis zur Abholung Eigentümer des Sperrmülls

Grundsätzlich ist der Bereitsteller des Sperrmülls bis zur Abholung „Eigentümer“ seines Sperrmülls. Durch die Anmeldung zur Abholung bei der KAW hat er den Wunsch kundgetan, dass sein Sperrmüll im angemeldeten Umfang von der KAW abgeholt und ordnungsgemäß und gesetzeskonform entsorgt wird. Die KAW hat den angemeldeten Sperrmüll in einer wirtschaftlichen Tour verplant. Ein Zugriff auf den Sperrmüll ist, ohne Abstimmung mit dem Bereitsteller oder Eigentümer, rechtlich als Diebstahl zu beurteilen.

Die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte hat der Gesetzgeber eindeutig geregelt. Derartige Geräte sind gemäß den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) bereits seit Juli 2012 grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Landkreis Hameln-Pyrmont ist das die KAW, bzw. dem Fachhandel zur ordnungsgemäßen Entsorgung zu überlassen.

Wer die Mitnahme erlaubt, begeht eine Ordnungswidrigkeit

„Wer aus dem bereitgestellten Sperrmüll Elektrogeräte entnimmt, macht sich strafbar, und der Bereitsteller, der dem Schrottsammler die Mitnahme erlaubt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, so Reinhard Bartsch vom Umweltamt des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Wer beobachtet, dass Elektrogeräte aus dem Sperrmüll entnommen werden, wird gebeten, sich bei der Abfallberatung der KAW zu melden und diesen Diebstahl anzuzeigen. Hinweise zu Personen, Fahrzeugen, Kennzeichen oder die Ankündigung von entsprechenden Sammlungen werden entgegengenommen.

Abgabe auch direkt bei den Städten und Gemeinden möglich

Für alle, die ganz sicher sein wollen, dass ihre Altgeräte vor einem unerlaubten Zugriff sicher sind, bietet die KAW auch eine Annahme von Metallschrott und Elektro- und Elektronikgeräten in Hameln während der Öffnungszeiten auf dem Entsorgungspark sowie im Rahmen der Schadstoffsammlungen bei den Städten und Gemeinden (allerdings nicht an der Schadstoffsammelstelle in Hameln bei der Firma Tönsmeier) an.

Selbstverständlich sollten noch intakte und gebrauchsfähige Geräte weiter genutzt und reparaturfähige Geräte auch repariert werden. Wer derartige Geräte nicht im Internet oder lokal inserieren möchte, erhält bei der Abfallberatung weitere Informationen.

Für nähere Auskünfte zur Abfallvermeidung und ordnungsgemäßen Abfallentsorgung steht die Abfallberatung der KAW unter der Rufnummer (0 51 51) 9561-36 oder -30 zu den Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 17 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 16 Uhr zur Verfügung.

 

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