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Unkompliziertere Bürgerentscheide und eine Frauenbeauftragte
Reform des Kommunalverfassungsgesetzes: Auch die Stadt Holzminden profitiert

Dienstag 12. Januar 2016 - Hannover/Holzminden (wbn). Wenn das keine gute Nachricht ist: Bürgerentscheide, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Energiewende werden künftig gestärkt.

So sieht es eine Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor, die von der rot-grünen Landesregierung zum Jahresbeginn beschlossen worden ist. Minister und Landtagsabgeordneter Christian Meyer (Grüne) hat heute Einzelheiten bekanntgegeben und begrüßt, dass auch sein Heimat-Landkreis Holzminden davon gleich mehrfach profitiert.

 

 

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Besonders erfreut ist Meyer darüber, dass mit dem neuen Kommunalverfassungsgesetz die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene deutlich erleichtert wird. „Holzminden gilt bereits landesweit als Hochburg der Bürgermitbestimmung. Damit stärken wir die direkte Demokratie!“ Ziel sei es, „mehr Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungen vor Ort“ zu ermöglichen.

Dies stärke auch die kommunale Selbstverwaltung und erhöhe die Akzeptanz von politischen Entscheidungen, so Meyer. In Stadt und Kreis Holzminden fanden in den vergangenen Jahren bereits mehrere Bürgerentscheide statt – etwa in Sachen Stadtwerke-Verkauf, „Öffentlich ist besser“ zur Abfallwirtschaft oder zur Frage von Fusionen etwa von Bevern mit Holzminden als auch zur Einheitsgemeinde Boffzen.

Mindestbeteiligung bei Bürgerentscheiden gesenkt

Großes Problem seien für die Bürger oft die, von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung zu hoch gesteckten, gesetzlichen Hürden wie die Mindestbeteiligung. Diese wird nun nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung bei Bürgerentscheiden von 25 auf 20 Prozent gesenkt.

„Mit den neuen Regelungen wäre etwa der zweite Bürgerentscheid zu den Stadtwerken mit über 85 Prozent Zustimmung, aber nur knapp unter 25 Prozent Beteiligung gültig gewesen“, erinnerte Meyer, der sich oft auch selbst vor Ort für direkte Demokratie eingesetzt hat. Das neue Kommunalverfassungsgesetz sieht außerdem vor, dass künftig auf den Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens verzichtet werden kann: „Jede und jeder soll in Holzminden die Möglichkeit haben, bei einem Bürgerbegehren mitzumachen“

Außerdem soll eine Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens eingeführt werden, wenn dessen Zulässigkeit festgestellt worden ist. Mit der Sperrwirkung soll verhindert werden, dass ein Rat oder Kreistag einfach während eines Bürgerbegehrens vollendete Tatsachen schafft und etwa kommunale Betriebe oder ein Schwimmbad verkauft oder schließt, um Bürgerentscheidungen zuvorzukommen.

Reform ermöglicht Wettbewerb zwischen Kommunen und Privatwirtschaft

Eine weitere Korrektur hat die Landesregierung am Kommunalverfassungsgesetz zur Stärkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen getroffen. Das alte Kommunalverfassungsgesetz sieht derzeit noch vor, dass Kommunen nur dann ein wirtschaftliches Unternehmen gründen dürfen, wenn der angestrebte Zweck nicht ebenso von der Privatwirtschaft übernommen werden kann.

Diese damals besonders von der FDP forcierte Privilegierung der Privatwirtschaft wird nun durch Rot-Grün beendet: Kommunale- und privatwirtschaftliche Unternehmen können sich bald in einem fairen Wettbewerb messen und kommunale Unternehmen können zukünftig in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen, ebenfalls als überörtlicher Anbieter ihrer Leistungen auftreten.

„Damit könnten etwa die Stadtwerke Holzminden auch in anderen Orten Ökostrom verkaufen und stärker in die Erneuerbaren Energien einsteigen“, so Christian Meyer. Für Tele- und Breitbandtelekommunkation, Energie- und Wasserversorgung sowie ÖPNV wird in der Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes darüber hinaus klargestellt, dass wirtschaftliche Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen sollen. „So steht Rot-Grün ganz klar für die Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.“

Umfangreiche Frauenförderung in den Kommunen

Besonders erfreut sind die Grünen über die deutliche Stärkung der Frauenförderung in den Kommunen. Bisher sind nur die Landkreise und großen Städte verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich zu beschäftigen. Zukünftig soll das auch für alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtend gelten.

Frauenverbände hatten dies seit Jahren gefordert. Die Zahl wird sich damit von 50 auf 130 hauptamtliche Gleichstellungbeauftragte in Niedersachsen erhöhen. Das Land erstattet dabei den Kommunen pro Jahr rund 1,6 Millionen Euro der anfallenden Personalkosten.

Da die Bevölkerungszahl in der Stadt Holzminden wieder wächst und 2014 die 20.000er-Grenze überschritten wurde, bedeutet dies, dass Holzminden ebenfalls eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bekommt. Meyer: „Das ist ein wichtiges Zeichen für die Frauenrechte. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch lange nicht erledigt.“

Die Gleichstellungsbeauftragten sollen ihre Tätigkeit ausüben können, ohne dass ihnen bei Vorschlägen, die möglicherweise nicht auf breite Zustimmung treffen, gleich die Abberufung droht. Für derartige Beschlüsse in den Räten und Kreistagen reichte bisher eine einfache Mehrheit aus. Für die Abberufung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter ist künftig eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich.

 

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