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Bundestagsabgeordnete aus der Region sollen handeln
Hamelner Mittelstandsvereinigung fordert: Mindestlohn entbürokratisieren und Fehlsteuerungen korrigieren

Freitag 16. Januar 2015 - Hameln (wbn). Umfangreiche Dokumentationspflichten, hoher Informationsbedarf, aufwendige Arbeitszeiterfassung sogar bei Mini-Jobs – kaum ist zum Jahresbeginn das neue Mindestlohngesetz in Kraft getreten, gibt es erste massive Kritik von Seiten der Arbeitgeber.

Irmgard A. Lohmann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Hameln-Pyrmont (MIT): „Die Bürokratielasten zur Dokumentation des Mindestlohns laufen aus dem Ruder. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellen die umfangreichen Erfassungsvorschriften eine massive Belastung dar“.

 

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Sie fordert: „Das Mindestlohngesetz muss dringend korrigiert werden, um unsere Mittelständler aber auch viele Vereine vor ausufernder Bürokratie zu schützen. Wir erwarten von den Bundestagsabgeordneten unserer Region, dass sie für eine rasche Überarbeitung des Mindestlohngesetzes eintreten“.

Lohmann: Belastungen für Arbeitgeber nehmen Überhand

Das Mindestlohngesetz sieht eine Reihe von umfangreichen Dokumentationspflichten zur Erfassung von Arbeitszeiten vor. "Bereits in den ersten Wochen nach Einführung zeigt sich deutlich, dass die Belastungen überhand nehmen und Unternehmer und ihre Mitarbeiter mit überflüssiger Bürokratie fesseln", unterstreicht Lohmann. Deshalb setzt sich die MIT Hameln-Pyrmont für weitere Befreiungen von den Dokumentationspflichten ein. In ihrer Steuerkanzlei steht das Telefon aufgrund des hohen Informationsbedarfes seit Wochen nicht mehr still.

Seit Jahresanfang müssen Arbeitgeber für alle Mini-Jobs, selbst bei hohen Stundenlöhnen, jeden Tag die genauen Arbeitszeiten erfassen. Außerdem müssen in bestimmten Branchen wie Baugewerbe und Pflegedienste zusätzlich bei allen Beschäftigten bis 2.958 Euro Monatsgehalt die genauen Arbeitszeiten dokumentiert werden. „Dies hat nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun“, kritisiert Lohmann. „Selbst wenn man zahlreiche Überstunden leistet, kommt man bei 8,50 Euro normalerweise nicht über 1.900 Euro Monatsgehalt.“ Deshalb fordert die MIT, die Dokumentationspflichten für Beschäftigte mit höheren Monatsgehältern zu streichen. Außerdem sollen Mini-Jobs, bei denen der Lohn und die Arbeitszeiten in einem Vertrag festgeschrieben sind, komplett von den Dokumentationspflichten befreit werden.

MIT fordert Experten-Einschätzung

Darüber hinaus fordert die MIT Hameln-Pyrmont, bereits zum 30. Juni durch Experten einen Bericht zu den Wirkungen des Mindestlohns auf geringfügig Beschäftigte in Vereinen und karitativen und kulturellen Organisationen vorzulegen. "Wir dürfen nicht akzeptieren, dass die Mindestlohnbürokratie das freiwillige Engagement von Menschen in Turnvereinen, Fußballclubs oder Kulturinstitutionen zurückdrängt. Hier gilt es besonders wachsam zu sein", mahnt Lohmann. Zudem appelliert die Mittelstandsvereinigung, für Klarheit bei Anrechnungen von Arbeitgeberleistungen – etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge und Gefahrenzulagen – und für mehr Rechtssicherheit bei Praktikantenvergütungen zu sorgen. "Bei Praktika ist unklar, ob der Mindestlohn bei der Überschreitung des Drei-Monatszeitraums ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung oder rückwirkend ab Beginn des Praktikums zu zahlen ist". Unklar sei zudem, wie Praktika zu vergüten sind, die 2014 begonnen wurden und in das Jahr 2015 reichen.

Lohmann weiter: „Der Mindestlohn muss praxistauglich ausgestaltet werden. Was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, darf nicht als Bürokratiemonster für Arbeitgeber enden".

 

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