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Clever gemacht

Fahrraddiebe aufgeflogen - ein Ortungsgerät hat die Polizei zum Versteck geführt

Dienstag 21. November 2023 - Göttingen (wbn). Gut gemacht! Ein sogenanntes AirTag hat Fahrraddiebe enttarnt.

Ein Damen-E-Bike war mit diesem etwa münzgroßen Ortungsgerät gesichert worden und ermöglichte so die Nachverfolgung nach dem Diebstahl. Die Besitzerin konnte selbst herausfinden wo die Fahrraddiebe ihr wertvolles Bike – 3.600 Euro teuer – zusammen mit anderen Rädern versteckt hatten.

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Den Rest hat dann die Polizei übernommen. Es wurden zügig zwei Wohnungen durchsucht. Nachfolgend der Polizeibericht:

In einem unbewohnten Apartment in einem Gebäudekomplex an der Göttinger Groner Landstraße haben Ermittler am Sonntagabend (19.11.23) gegen 22.30 Uhr ein kurz zuvor in der Innenstadt gestohlenes Damen-E-Bike sowie acht weitere Räder aufgefunden. Die vier Mountainbikes, zwei Treckingräder, ein Renn- und ein Gravelbike wurden ebenfalls sichergestellt. Ein Treckingrad konnte noch am Abend einem angezeigten Diebstahl zugeordnet werden. Unbekannte stahlen es in der Nacht zum 25. Juni aus einem Keller im Rosdorfer Weg. Die Herkunft der anderen sieben, mutmaßlich ebenfalls gestohlenen, Fahrräder ist bislang noch unbekannt. Die Ermittlungen dazu sowie auch zu dem oder den Tätern dauern an.

Das grüne Damen-E-Bike im Wert von rund 3.600 Euro, dessen AirTag-Signal den Anstoß für die polizeilichen Maßnahmen lieferte, wurde noch vor Ort an die Eigentümerin wieder ausgehändigt. Es war etwa gegen 21.30 Uhr vor einem Haus in der Bunsenstraße verschwunden. Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 0551/491-2115 bei der Polizei zu melden. Über den im Rahmen verbauten GPS-Tracker konnte die Eigentümerin ihr Rad wenig später im Bereich des besagten Gebäudekomplexes orten. Sie rief die Polizei. Mehrere Beamte suchten in der Folge zunächst die dortige Tiefgarage sowie einen verdächtigen Anhänger nach dem E-Bike ab. Anschließend betraten die Ermittler zusammen mit der Geschädigten den Wohnkomplex und gingen durch die einzelnen Gebäudeteile.

Vor zwei nebeneinanderliegenden Apartments wurde auf dem Mobiltelefon der Frau das Signal des AirTag angezeigt, das sich demnach in ca. drei bis vier Metern Entfernung befand. Eine noch genauere Eingrenzung, aus welcher der beiden Wohnungen das Signal kam, war nicht möglich.

Nach Schilderung der Sachlage ordnete die Staatsanwaltschaft Göttingen dennoch am Abend die unverzügliche Durchsuchung der beiden Wohnungen an. Hierbei stießen die Ermittler in dem einen leerstehenden Apartment auf das zuvor geortete E-Bike der Göttingerin und die weiteren acht Räder.

Ermittlungen zu Fahrraddiebstählen durch spezielle Task Force

Auf die stete Zunahme der Fahrraddiebstähle insbesondere im Stadtgebiet Göttingen hat die Polizeiinspektion mit der Einrichtung einer speziellen Task Force in ihrem Zentralen Kriminaldienst reagiert. Seit dem Sommer sind mehrere Beamtinnen und Beamte ausschließlich mit dem in Göttingen auffälligen Kriminalitätsphänomen befasst.

Im Zuge der laufenden Ermittlungen konnten durch intensive polizeiliche Maßnahmen von der Task Force "Fahrrad" bereits etliche Täter auf frischer Tat festgenommen und das Diebesgut an die Geschädigten ausgehändigt werden. Viele dieser Verfahren wurden bereits an die Staatsanwaltschaft Göttingen abgegeben.

Erst kürzlich konnten bei einer weiteren Aktion in einem Keller im Göttinger Stadtteil Grone aufgrund eines ausgestrahlten Signals ein mit einem Air Tag ausgestattetes hochwertiges E-Bike sowie drei weitere hochwertige Räder sichergestellt werden. Die Fahrräder stammen derzeitigen Erkenntnissen zufolge aus Diebstählen in Duderstadt, Bad Gandersheim, Göttingen und Kassel. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Maßnahmen unterliegen rechtlichen Schranken - Wohnungsdurchsuchung nach nicht zweifelsfreier Ortung rechtswidrig

Im aktuellen Fall hatte die Göttingerin Glück. Nicht immer schafft eine zuvor erfolgte AirTag-Ortung auch zugleich für die Polizei die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen, in diesem Fall einer Wohnungsdurchsuchung.

Die Ermittler der Göttinger Task Force "Fahrrad" kennen das Problem, das unter bestohlenen Fahrradbesitzern häufig zu Unverständnis und Verärgerung auch gegenüber der Polizei führt, nur zu gut. Sie müssen deshalb neben den laufenden Ermittlungen auch immer Aufklärungsarbeit leisten.

Wunderwaffe "GPS"

GPS-Signale können hilfreich sein, wenn sie stark eingegrenzt werden können. Das Signal muss sich auf eine bestimmte Wohnung / ein bestimmtes Einfamilienhaus / einen bestimmten PKW etc. beschränken. Dann kann auch kurzfristig über die Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt und die Wohnung betreten oder der PKW geöffnet werden. Weiterhin muss das GPS-Signal möglichst aktuell sein. Je älter es ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Diebesgut nicht mehr vor Ort ist.

Unverletzlichkeit der Wohnung

Bei der Durchsuchung von Wohnräumen wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Dieses hoch gewichtete Grundrecht schützt u.a. die Privatsphäre und steht jedem Menschen zu. Sobald das GPS-Signal z.B. zwischen zwei Wohnungen schwankt, besteht die Gefahr, dass dieses Grundrecht einer unbeteiligten Person betroffen wird. Dies soll grundsätzlich verhindert werden, kann im gesondert begründeten Einzelfall jedoch auch zu der Anordnung führen, beide Wohnungen zu betreten. Insbesondere, wie im vorliegenden Fall, wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Appartement gänzlich unbewohnt ist. Hier sind rechtliche Anforderungen an die Unverletzlichkeit der Wohnung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit genau zu betrachten.

Welcher Tracker ist geeignet?

Praktisch sind GPS-Tracker, bei denen die Möglichkeit besteht, einen Signalton abzuspielen, wenn man sich in der Nähe befindet. Auch wenn das GPS-Signal mehrere Wohnungen oder PKW abdeckt, kann ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, wenn der Signalton eindeutig aus einer bestimmten Wohnung / aus einem bestimmten PKW kommt.

Bei nicht eindeutigem GPS-Signal kann der Besitzer ansonsten nur abwarten und beobachten, ob sich das Signal verändert. Leichte Abweichungen, auf die andere Straßenseite z.B., sind nicht unüblich. Sollte sich das Signal jedoch deutlich in eine Richtung bewegen, sollte man umgehend den Notruf wählen und dies mitteilen. Je aktueller das Signal ist, umso besser. Ein mehrere Stunden altes Signal kann nicht mehr verfolgt werden und man muss eine Aktualisierung des Signals abwarten.W

 

 

 

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