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Mit Schwung durch den Straßengraben

Weil ein Hase bei Wallensen des Weges kam: Biker segelt 16 Meter durch die Luft

Wallensen/Salzhemmendorf (wbn). Diesen Pfingst-Aus-"Flug" wird ein Biker sein Leben lang nicht mehr vergessen. Ein Hase, der im schönen Weserbergland über die Fahrbahn hoppelte, gab dafür das Startsignal.

Der Motorradfahrer hatte Mitleid mit dem Langohr und wich nach links aus. Das hätte er so nicht tun dürfen. Denn er kam von der Fahrbahn ab, rauschte durch einen Straßengraben und segelte in einem rund 16 Meter langen Flug durch die himmelblaue Mailuft. Er hatte dabei unglaubliches Glück, wurde nur leicht verletzt. Meister Lampe dürfte von dieser Luftnummer schwer beeindruckt gewesen sein, war aber dann spurlos verschwunden. All das hat sich auf der Landesstraße 463 zwischen Wallensen und Fölziehausen zugetragen.

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Hier der Polizeibericht: „Am Montag, 28.05.2012, gegen 12:20 Uhr, befuhr ein Kradfahrer (46, aus Hannover) die Landesstraße 463 von Wallensen nach Fölziehausen. Am Ende einer dortigen Kurve querte unerwartet ein Feldhase die Fahrbahn. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich der Kradfahrer nach links aus, kam dadurch von der Fahrbahn ab, fuhr anschließend durch einen Straßengraben und landete nach einem rund 16 Meter langem Flug durch die Luft auf einem Feld. Glücklicherweise wurde der Kradfahrer durch diesen Unfall nur leicht verletzt.

Die Polizei rät zur Vorsicht, insbesondere auf Strecken zwischen Wald- und Feldzonen sowie in reinen Waldgebieten. Das gilt auch für Streckenabschnitte, die nicht mit dem Schild "Achtung, Wildwechsel!" gekennzeichnet sind. Lässt sich der Zusammenprall mit plötzlich austretendem Wild nicht vermeiden gilt: Lenkrad gut festhalten, bremsen und geradeaus weiterfahren!

Von einem Ausweichmanöver rät die Polizei ab, da dies schlimmere Unfallfolgen haben könnte, als der Schaden nach einem Wildunfall. Halten Sie zudem zu vor Ihnen fahrenden Verkehrsteilnehmern immer ausreichend Abstand. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, so melden Sie diesen (aus versicherungsrechtlichen Gründen und Gründen des Tierschutzes) der Polizei und sichern die Unfallstelle bis zum Eintreffen der Polizei ab.“

 

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