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Ist das wirklich eine gute Nachricht für das Weserbergland?
Paukenschlag zum Erlebniswelt-Drama im Weserbergland: Staatsanwaltschaft Hannover stellt Ermittlungsverfahren ein


Hannover/Hameln (wbn). Welch ein Paukenschlag. Inmitten wilder Spekulationen über Schuldanteile einzelner Beteiligter oder Unbeteiligter an dem Größenwahnprojekt „Erlebniswelt Renaissance“ hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlunsgverfahren eingestellt.


Dies vermeldet heute Morgen der heimische Radiosender Radio Aktiv. Seit vier Jahren liefen die Ermittlungen um die Vorwürfe gegen die ehemaligen Geschäftsführer sowie Geschäftspartnern und den Aufsichtsrat. Ihnen wurde Untreue, Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug vorgeworfen. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten konnte allerdings bei keinem der zuletzt acht Beschuldigten nachgewiesen werden, so die Staatsanwaltschaft Hannover.
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Mangels hinreichenden Tatverdachts seien die Ermittlungen nun eingestellt. Das bereits 2007 gescheiterte Tourismusprojekt Erlebniswelt Weser Renaissance in Hameln-Pyrmont hatte insgesamt rund 14 Millionen Euro verschlungen und vor zwei Jahren Insolvenz angemeldet.

Noch in der Spätphase des zurückliegenden Kommunalwahlkampfes wurde das Thema Erlebniswelt Renaissance von offenbar interessierter Seite in die Printmedien eingespeist, just unter Berufung auf Ermittlungsergebnisse. Dabei wurden auch die Namen offenkundig unbeteiliger und unbelasteter Personen eingeflochten, was aber offensichtlich nicht die erhoffte Wirkung an den Wahlurnen hatte.

Vor kurzem war allerdings vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Hannover der erste Verhandlungstag zu einem zivilrechtlichem Gütetermin. Insolvenzverwalter Stephan Höltershinken wollte am ersten Prozesstag im Landgericht Hannover 36.000 Euro von einem der ehemaligen Geschäftsführer der Erlebniswelt Schadenersatz einfordern. Carsten Bartsch soll einen Betrag in dieser Höhe völlig zu Unrecht an seinen Vorgänger Thomas Gersmeier ausbezahlt haben. Und zwar für Beratungen, die dieser angeblich niemals geleistet haben soll. Das könnte nach Mauscheleien klingen. Der beklagte Geschäftsführer sah die Sache allerdings ganz anders.

Aus seiner Sicht war der Geldbetrag eine Art Abfindung. Und dafür musste nichts geleistet werden, so die Argumentation des Beklagten. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
 

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