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Ein Wildvogel war infiziert:
Landwirtschaftsministerium meldet ersten Fall von Vogelgrippe in Niedersachsen

Mittwoch 16. November 2016 - Hannover (wbn). In Niedersachsen gibt es einen ersten Vogelgrippe-Fall.

Wie das Landwirtschaftsministerium soeben mitteilt, hat das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems in der Nacht einen im Landkreis Peine aufgefundenen Wildvogel untersucht und dabei die hoch ansteckende Variante ‚H5N8‘ bestätigt.

 

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In der betroffenen Region richtet der Landkreis einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern sowie zusätzlich eine Beobachtungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort ein. Im Sperrbezirk befinden sich rund 50 Betriebe mit etwa 1600 Tieren, in der Beobachtungszone ungefähr 360 Tierhaltungen mit 120.000 Stück Geflügel. Im Sperrbezirk wird gehaltenes Geflügel auf das Vogelgrippevirus untersucht und unterliegt bestimmten Restriktionen wie etwa der Aufstallung. Das Wildvogelmonitoring wird verstärkt. Sowohl aus dem Sperrbezirk als auch aus dem Beobachtungsgebiet darf kein Geflügel verbracht werden.

Der im Landkreis Peine entdeckte Wildvogel war im Zuge des seit etwa zehn Jahren von Niedersachsen betriebenen Wildvogelmonitorings zunächst vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht worden. Wegen des Verdachts auf Vogelgrippe wurde die Probe dann zu einer weiteren Untersuchung an das FLI geschickt. Seit Jahresanfang sind bislang mehr als 700 Tiere per Wildvogelmonitoring in Niedersachsen beprobt worden. Vor dem jetzigen Fund waren alle Untersuchungen auf das Vogelgrippevirus negativ.

Geflügelhalter sollen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) wies darauf hin, dass Bund und Länder eine risikobasierte Aufstallung mindestens in avifaunistisch bedeutsamen Gebieten empfehlen. "Wir erwarten, dass dies nun auch in Niedersachsen so umgesetzt wird." Der Minister erneuerte seinen Appell an alle Geflügelhalter, strikt die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. "Das gilt insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken und Schutzkleidung. Zutritt zu den Beständen sollten allein die Tierhalter haben." Ratsam sei gleichfalls eine präzise Buchführung über eintreffende und ausgehende Lieferungen. Bund und Länder seien in enger Abstimmung. "Unter anderem herrscht Einigkeit darüber, dass aus Restriktionsgebieten Geflügel nur nach vorheriger Untersuchung auf das Vogelgrippevirus transportiert werden darf", sagte der Agrarminister.

Land Niedersachsen sagt Geflügelschauen ab

Meyer fügte hinzu, es seien alle Vorkehrungen getroffen, "um im Ernstfall schnell zu agieren". Niedersachsen habe als weitere Schutzmaßnahme landesweit alle überregionalen Geflügelschauen abgesagt. Der Minister empfahl überdies eine verstärkte Vorsorge gegen sogenannte Schadnager, darunter insbesondere Ratten und Mäuse. "Denn in der kalten Jahreszeit wandern solche Schadnager auch gern in die Ställe und könnten also dort das Vogelgrippe-Virus einschleppen", so Meyer. Er rief alle Geflügelhalter zu hoher Wachsamkeit auf. "Jeder Kontakt des Bestandes mit Wildvögeln, zum Beispiel an Futterstellen, Gewässern, durch Fahrzeuge und anderes, ist zu vermeiden", sagte der Agrarminister. Außerdem sollten Geflügelhalter unklare Krankheits- und Todesfälle von Tieren im Bestand schnellstmöglich durch Untersuchungen auf Geflügelpest durch einen Tierarzt abklären lassen. Falls es einen Verdacht gibt, muss dieser sofort beim jeweils zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Stallpflicht in nordwestdeutschen Risikogebieten

Mehrere Landkreise, insbesondere im Norden und Nordwesten Niedersachsens, haben auf Basis der Geflügelpest-Verordnung in eigener Zuständigkeit und auf Grundlage einer Risikobewertung in avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und mit Blick auf die jeweilige Geflügeldichte die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Bund und Länder sind sich einig, dass eine Aufstallung in diesen Risikogebieten eine wichtige Maßnahme ist.

Bei Geflügelpest unterscheidet man zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Im jetzigen Fall handelt es sich um die hochpathogene Variante. "H" und "N" sind die Abkürzungen der beiden wichtigsten Eiweiße auf der Hülle des Influenzavirus, Hämagglutinin und Neuraminidase. Diese Stoffe können in unterschiedlicher Form kombiniert und ansteckend sein, so entstehen Namen wie H5N8. Die aggressive Vogelgrippe ist nach aktuellem Stand in sechs europäischen Ländern aufgetaucht, in Niedersachsen kam es jetzt erstmalig zu einem solchen Fund.

H5N8: Vermutlich keine Gefahr für Menschen

Eine Gefahr für den Menschen besteht nach bisheriger Kenntnis nicht. Gleichwohl sollte ein Hautkontakt mit toten Wildvögeln vermieden werden; wer tote Wildvögel am Wegesrand, an Gewässern oder anderswo entdeckt, sollte dies umgehend bei den zuständigen Veterinärbehörden melden.

 

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