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Besucher müssen nun FFP2-Masken tragen

Verschärfte Regeln: Auf dem Weihnachtsmarkt in Hameln gilt jetzt 2G plus

Mittwoch 1. Dezember 2021 - Hameln (wbn/wa). Geimpft oder genesen und dazu noch getestet: Diese Regel gilt ab sofort auch auf dem Hamelner Weihnachtsmarkt.

Besucherinnen und Besucher müssen sich umstellen: An den Bändchen-Ausgabestellen genügt es nicht mehr, ein Impfzertifikat oder eine Genesenen-Bescheinigung vorzulegen.

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Zusätzlich müssen Besucher nun nachweisen, dass sie negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Das Testzertifikat darf nicht älter als 24 Stunden bzw. im Falle eines PCR-Testes nicht älter als 48 Stunden sein. Darüber hinaus ist ein Ausweisdokument bereitzuhalten.

Wer alles nachweisen kann, erhält einen Tagesstempel. Die bisher ausgegebenen Bändchen behalten ihre Gültigkeit – jedoch nur, um an den Ausgabestellen für den Tagesstempel auf vereinfachtem Wege den Impfstatus nachzuweisen (denn der wurde ja bei den Bändchen-Trägern bereits überprüft). An den Ständen reicht das Vorzeigen des Bändchens dagegen nicht mehr, um Getränke oder Speisen zu erhalten; hier muss ab sofort der Tagesstempel vorgezeigt werden.

Das Land Niedersachsen hat aufgrund der hohen Infektionszahlen die Warnstufe 2 ausgerufen und damit landesweit die Vorgaben für Weihnachtsmärkte verschärft. Damit gilt auch eine weitere wichtige Änderung: Besucherinnen und Besucher müssen auf der gesamten Fläche des Weihnachtsmarkt ab sofort FFP2-Masken tragen, auch auf den Sitzplätzen. Die Maske darf nur zum Essen und Trinken abgenommen werden. OP-Masken genügen nicht mehr.

Die Stadt Hameln ist sich nach eigenem Bekunden bewusst, dass die neuen Regeln für Besucher „einschneidend“ sind. „Infektionsschutz und Sicherheit  haben jedoch für uns höchste Priorität“, heißt es aus dem Rathaus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in den kommenden Tagen die Einhaltung der Regeln kontrollieren, unterstützt durch Einsatzkräfte der Polizei.

Die 2G-plus-Pflicht betrifft alle, die auf der Fläche des Weihnachtsmarktes etwas trinken oder essen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen (auch diese Personen müssen einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen).

Die 2G-plus-Pflicht gilt nicht an den Kunsthandwerk-Ständen. Wer nur bummeln möchte, ohne etwas zu verzehren, kann dies ohne jede Einschränkung tun, muss jedoch im Bereich des Weihnachtsmarktes eine FFP2-Maske tragen.

 

 

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