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Der Kommentar

Ein tiefer Bückling unserer Jugendamt-Rechtskultur vor Frauenfeindlichkeit und Faustrecht

Von Ralph Lorenz

Wenn die Darstellung der Polizei zum Fall des gewalttätigen türkischen Familienvaters zutrifft, der das 15 Monate junge Kind nicht der Mutter geben will und mit Hilfe seiner Verwandten auf die Frau und die sie vorsorglich begleitenden Polizisten eingedroschen hat um die Herausgabe des Kindes zu verhindern, dann stimmt etwas nicht am Urteilsvermögen der Kreisjugendbehörde in Stadthagen. Dann regiert nämlich das „Faustrecht“.

Dann noch zu sagen, es sei vorerst in der „Obhut “der Familie belassen worden, aus „Verhältnismäßigkeitsgründen“, ist der pure Hohn. Wer brutal gegen die „Verhältnismäßigkeit“ verstößt und das Recht buchstäblich mit Füßen tritt, kann nicht noch von der Jugendbehörde bekuschelt werden. Oder hat sich das Jugendamt von der Anwältin der Tätergruppe in Verdrehung des Sachverhaltes einschüchtern lassen? Dann fehlt erst recht der Kompass für geordnetes und nachvollziehbares Handeln, das dem Rechtsstaat verpflichtet ist. Wer seine Frau mit Hilfe der Verwandten vor den Augen der Polizei verdrischt und es zulässt, dass aus seiner „Familie“ heraus vier Polizisten angegriffen und verletzt werden, verstößt brutal gegen das Gesetz und spottet jedem Rechtsempfinden Hohn. Mit ihm dann noch „Verpflichtungen“ zu vereinbaren „für weitere Entscheidungen“, etwa das Kind vorerst behalten zu dürfen und später dann beim Jugendamt „zu erscheinen“, ist naiv.



Fortsetzung von Seite 1

Das Kind hätte auch nicht eine Minute länger in der "Obhut" dieser gewaltbereiten Gruppe verbleiben dürfen, der jegliche Selbstkontrolle abhanden gekommen ist.  Was, wenn der Mann und dessen Mittäter über Nacht mit dem Kind auf Nimmerwiedersehen in die Türkei verschwinden?

Manche Jugendamtsmitarbeiter scheinen solche weltfremden Vereinbarungsrituale zu lieben – in Verleugnung der Realität. Und überhaupt: Welche aufopferungsvolle Hingabe wird von Menschen erwartet, die ihre Mitmenschen blutig schlagen wenn es nicht nach ihrem Willen geht? Muss man sich dann vorstellen, dass diese unbeherrschte Spezies mit unterentwickeltem Selbstkontrollverhalten plötzlich, in eine zweite Persönlichkeit schlüpfend, selbstlos und verantwortungsbewusst aufsteht, wenn das Kind tief in der Nacht weinend aufschreckt und liebevoll versorgt und beruhigt werden muss?

Das Jugendamt ist zuförderst dazu da das Kind zu schützen, nicht den Täter. Hier hat eine falsch verstandene Rechtskultur einen sich selbsterniedrigend tiefen Bückling vor frauenverachtender Kulturlosigkeit gemacht. Polizei und Behörde verlieren in diesem Moment jeglichen Respekt. Mit andersartiger "Kultur" hat das schon gar nichts zu tun. Das Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter in Stadthagen macht fassungslos.

Wie müssen sich erst die Polizisten fühlen, die dafür auch noch im Dienst ihre Knochen riskieren mussten? Noch schlimmer: Wir alle wissen, dass dies kein Einzelfall ist.

Hinweis der Redaktion: Beachten Sie bitte dazu die voranstehende Polizeimeldung aus Stadthagen.

 

 

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