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Polizei Hildesheim warnt:
Betrüger verschicken falsche Haftbefehle

Donnerstag 29. Juni 2017 - Hildesheim (wbn). Schock am Briefkasten: Unbekannte Betrüger haben einem 84 Jahre alten Mann aus Hildesheim einen „Haftbefehl“ per Post geschickt.

Echt war der allerdings nicht, hinter der Sache steckt kriminelles Kalkül. Obwohl Laien oft nicht erkennen können, dass es sich um eine Fälschung handelt, gab der 84-Jährige das Papier bei der Polizei ab. Und die Ermittler kannten die Masche bereits.

(Zum Bild: Schockschwerenot! Wer als Unbescholtener ein solches Schreiben im Briefkasten hat, dem stockt zunächst erstmal der Atem. Foto: Polizei)

 

 

Fortsetzung von Seite 1

Den – meist aus dem Ausland agierenden – Straftätern geht es offenbar darum, an tatsächlich genutzte Telefonnummern zu gelangen, um die Gesprächspartner anschließend in eine Gewinnspielfalle zu locken.

Wer ein solches Schreiben bekommt, solle es am besten ignorieren und vernichten, so Polizei-Pressesprecher Claus Kubik.

 

Nachfolgend der detaillierte Polizeibericht:

„Ein 84-Jähriger Hildesheimer Bürger erhielt per Post einen angeblichen Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Bereits im Schreiben sind mehrere Auffälligkeiten vorhanden, die auf gewisse Unstimmigkeit deuten, weshalb sich der Mann entschloss, das Schreiben der Polizei zu überlassen.

Die Sachbearbeiterin der Polizei hielt bei der Staatsanwaltschaft Nachfrage. Dort ist der angeblich ausstellende Oberstaatsanwalt mit Namen Lohheide nicht bekannt, ebenso wenig der genannte Sachbearbeiter Martin Koch. Allerdings gebe es in der zurückliegenden Zeit bereits mehrfach ähnliche Bürger-Nachfragen an die Frankfurter Justiz. Es ist daher nicht auszuschließen, dass das Schreiben auf den ersten Blick von Personen, die nicht alltäglich Umgang mit entsprechenden Dokumenten haben, dem Anschein nach tatsächlich als amtliches Schreiben bewertet wird (Dienstsiegel, Benennung von Az. und Vollstreckungsbehörden).

Da keine der Angaben stimmt geht die Polizei davon aus, dass über die Telefonnummer, die beim Versuch sie anzuwählen immer das "Besetztzeichen" abgibt, die Rufnummern der "Rückrufer" speichert. So können vom Ausland her agierende Straftäter in den Besitz echter Rufnummern gelangen, um dann Gewinnspiele anzupreisen. Beliebt ist auch das in Aussicht stellen eines Hauptgewinnes in der Lotterie. "Und wer gewinnt nicht gerne sehr viel Geld, wenn man gerade einen Strafbefehl über mehrere Tausend Euro erhalten hat" sagt Claus Kubik, Pressesprecher der Hildesheimer Polizei.

"Wir möchten mit dieser Pressemitteilung die Bürger warnen und geben den Tipp, derartige Schreiben zu ignorieren und zu vernichten, weil wir davon ausgehen, dass weitere Bürger aus unserem Bereich ebenfalls solche Schreiben erhalten haben bzw. noch erhalten können".“

... und das Schreiben in der Gesamtansicht:

Quelle: Polizei Hildesheim

 

 

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