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Zur "Beobachtung"

Zwölf Monate lang bleiben die Trecker auf der Ortsumgehung der B1 weiterhin ausgesperrt

Freitag 13. August 2021 - Coppenbrügge (wbn). In Sachen Ortsumgehung der Bundesstraße 1 geschieht - erstmal nichts!

Zwölf Monate lang. So lange soll die Auswirkung der von den Verkehrsbehörden verhängten Trecker-Sperre auf der neuen Bundesstraßen-Trasse beobachtet werden.

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Das ist im Kern das Ergebnis einer Vereinbarung, die am Mittwoch aus dem Gespräch mit Vertretern des Landkreises Hameln-Pyrmont, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln, der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/ Holzminden, des Landvolkes, des Amtes für regionale Landesentwicklung, des Gemeinderates Coppenbrügge und der Gemeindeverwaltung getroffen worden ist. Der entsprechende Satz lautet: „Über einen Beobachtungszeitraum von mindestens 12 Monaten ist keine Freigabe des landwirtschaftlichen Verkehrs auf der Kraftfahrstraße vorzunehmen.“ Ein Beobachter der Runde hatte gegenüber den Weserbergland-Nachrichten.de über „die Bürokratie“ gestöhnt. Den Landwirten ging es darum die Aufhebung der überraschend verhängten Streckensperrung für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf einer Teilstrecke von 1,8 Kilometer zu erreichen.  Auch im Gemeinderat hatte die Blockade für den Treckerverkehr Unverständnis ausgelöst. Denn der sollte ja gerade nach Möglichkeit aus dem Ortskern herausgehalten werden. Nachfolgend der Wortlaut der heute Mittag bekannt gegebenen Pressemitteilung zur Ortsumgehung der B1 bei Coppenbrügge:

„Gemeinsame Pressemitteilung : Ortsumgehung Coppenbrügge – Landwirtschaftlicher Verkehr: Vereinbarung erzielt

Am 11.08.2021 fand auf Einladung von Bürgermeister Hans-Ulrich Peschka im Sitzungsraum des Feuerwehrhauses Coppenbrügge ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern des Landkreises Hameln-Pyrmont, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln, der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, des Landvolkes, des Amtes für regionale Landesentwicklung, des Gemeinderates Coppenbrügge und der Verwaltung statt.

Gegenstand des Gesprächs war nach der Ende Juli erfolgten Freigabe die Ausweisung des 1. Teilabschnittes der Ortsumgehung Coppenbrügge als Kraftfahrstraße. Wesentlicher Inhalt der Kraftfahrstraße ist dabei - Voraussetzung für das Befahren ist eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge von mehr als 60 km/h - der Ausschluss der langsamen Fahrzeuge nicht nur landwirtschaftlicher Art. Damit verbunden ist eine Verbesserung des Verkehrsflusses sowie eine Steigerung der Attraktivität der Straße für den Durchgangsverkehr. Mit der Verstetigung des Verkehrsflusses ist auch eine Steigerung der Verkehrssicherheit verbunden.

Im Vorfeld hatte es Unmut hervorgerufen, weil durch die Ausweisung der landwirtschaftliche Verkehr die Umgehungstraße nicht nutzen darf und weiterhin durch Coppenbrügge fahren muss. Dies löste auch in der letzten Sitzung des Gemeinderates Coppenbrügge Unverständnis aus, weil die Ortsteile Coppenbrügge, Dörpe und Marienau erst kürzlich in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen worden sind. Durch den gesamten landwirtschaftlichen Verkehr mit seinen teilweise überbreiten Fahrzeugen würden in der Folgezeit Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung erheblich erschwert. Unabhängig davon ist bei den Überlegungen zur Neugestaltung aber auch zu berücksichtigen, dass weiterhin die Befahrbarkeit der (alten) B 1 in der Ortsdurchfahrt für größere Fahrzeuge sichergestellt werden muss.

Im Verlauf dieses Gesprächs wurden die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Sichtweisen über das „Für und Wider“ erörtert. Hierbei standen die Sicherheitsaspekte durch die Befahrung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit geringer Geschwindigkeit im Vordergrund der Betrachtung. Eine hohe Fahrzeugbelastung auf der B 1, Überholdruck bei langsamen Fahrzeugen, wenig Überholmöglichkeiten und begrenzte Überholsichtweiten im Bereich der neuen Ortsumgehung stellen in diesem Zusammenhang nach polizeilicher Einschätzung ein besonderes Gefahrenpotential dar.

Demgegenüber stand der Aspekt, dass ein Verbleib des gesamten landwirtschaftlichen Verkehrs innerorts ebenfalls Belastungen und Verkehrsgefährdungen mit sich bringt.

Abschließend wurde gemeinsam vereinbart:

1. Über einen Beobachtungszeitraum von mindestens 12 Monaten ist keine Freigabe des landwirtschaftlichen Verkehrs auf der Kraftfahrstraße vorzunehmen.

2. Das Amt für regionale Landesentwicklung wird im Herbst gemeinsam mit den Landvolkvertretern, den örtlichen Landwirten und der Fleckenverwaltung das bestehende landwirtschaftliche Wegenetz überprüfen und dabei den verbleibenden Bedarf zur Befahrung der B1 Ortsumgehung mit schweren landwirtschaftlichen Geräten genauestens analysieren. Gleichzeitig soll auch Optimierungspotenzial im Bereich der Wegeverbindung herausgearbeitet werden.

Im Anschluss werden die Ergebnisse ausgewertet und über die weitere Vorgehensweise mit allen Beteiligten beraten.“

 

 

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