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Für Minderjährige gilt das Verbot weiterhin

Ab 1. April legal! Bundesrat hat heute das "Cannabisgesetz" gebilligt

Freitag 22. März 2024 - Berlin (wbn). Es war abzusehen: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das "Cannabisgesetz" gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses haben keine Mehrheit gefunden.

Legaler Besitz und Konsum nur in begrenzter Menge: Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.

Forftsetzung von Seite 1

Verbot gilt weiter für Minderjährige: Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.

Anbauvereinigungen statt legalem An- und Verkauf: Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt. Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

Inkrafttreten: Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, können überwiegende Teile des Gesetzes nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April 2024 in Kraft treten.

 

 

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