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Sie hatten einer 82-Jährigen schon am Arm herumgefummelt...
Polizei überführt Trickdiebinnen am Kastanienwall – sie sind 13 und 15 Jahre jung

Mittwoch 11. Februar 2015 - Hameln (wbn). Wieder die Masche mit der Spendenliste: Zivilbeamte der Hamelner Polizei haben zwei Mädchen am Kastanienwall daran gehindert, Passanten übers Ohr zu hauen.

Die beiden 13 und 15 Jahre alten Teenager waren mit einer vermeintlichen Spendenliste und dem Vorwand taubstumm zu sein an zwei ältere Personen herangetreten. Zivilpolizisten beobachteten, wie die hilfsbereiten Senioren etwas Geld übergaben und schritten schließlich ein, als die Mädchen am Arm der 82-Jährigen herumzufummeln begannen.

 

 

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In der Polizeidienststelle stellte sich später heraus, dass beide bereits im Ruhrgebiet einschlägig aufgefallen und auch schon erkennungsdienstlich behandelt worden waren. Jetzt läuft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Trickdiebstahls beziehungsweise Spendenbetrugs. Die Eltern der beiden konnten bislang nicht ermittelt werden.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln:

„Zwei Mädchen (13 und 15) wurden am Dienstagnachmittag von zwei zivilen Ermittlern der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden dabei beobachtet, wie sie einen Trickdiebstahl versuchten.

Die Zivilbeamten beobachteten gegen 14:45 Uhr auf dem Kastanienwall, wie die beiden Mädchen mit Spendenlisten an zwei ältere Personen herantraten und augenscheinlich vorgaben, taubstumm zu sein. Nachdem von den hilfsbereiten Seniorenpaar eine Spende übergeben wurde, konnte von den Ermittlern beobachtet werden, wie die Mädchen versuchten, engen Körperkontakt zu suchen und am Arm der 82-jährigen Seniorin zu fummeln begannen, an dem Goldarmbänder zu sehen waren.

Aufgrund ihrer Beobachtungen und des versuchten Trickdiebstahls schritten die Beamten ein und verhinderten weitere Tathandlungen der Mädchen. Zum Diebstahl kam es nicht. Die beiden Mädchen wurden zur Dienststelle verbracht. Recherchen ergaben, dass die Mädchen bereits wegen gleichgelagerter Taten auffällig waren und auch schon erkennungsdienstlich behandelt wurden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Trickdiebstahls bzw. Spendenbetrugs eingeleitet.“

 

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