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Damit die Tour kein böses Ende nimmt:
Polizei und Stadt Hameln appellieren an Maiwanderer

Donnerstag 28. April 2016 - Hameln (wbn). Wenige Tage vor dem 1. Mai und den traditionellen Wanderungen appellieren Polizei und Stadt Hameln, verantwortungsvoll mit dem Alkohol umzugehen und insbesondere das „Komasaufen“ bleiben zu lassen.

„Niemand möchte den Maiwanderern verbieten, Alkohol zu konsumieren“, stellt Einsatzleiter Günther Köster von der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont klar. „Wir möchten nur an die Jugendlichen appellieren, auf Alkoholexzesse zu verzichten.“ Es sei bereits vorgekommen, dass einige Jugendliche hilflos zurückgelassen und nur durch einen rechtzeitigen Anruf beim Notarzt vor Schlimmerem bewahrt wurden.

 

 

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Die beiden traditionellen Wandertage, der 1. Mai und der Himmelfahrtstag, liegen dieses Jahr zeitlich dicht beieinander. In den vergangenen Jahren kam es häufiger zu Ausschreitungen und auch Ruhestörungen.

Behörden passen vor Ort auf

Sowohl Polizei als auch Verwaltung werden an beiden Tagen präsent sein. Es gebe Jugendschutzgesetze, deren Einhaltung überwacht werde – etwa durch Taschenkontrollen. Außerdem bitten Stadtverwaltung und Polizei, während der Wanderungen anfallenden Müll nicht in der freien Natur zu entsorgen. Das gilt insbesondere für Glasflaschen, von denen häufig auch noch Unfallgefahren ausgehen können.

Dieser Hinweis komme nicht ohne Grund, denn in den Vorjahren sei nach Angaben der Stadt eine Vielzahl von zerborstenen Glasflaschen gefunden worden. Glasscherben seien eine Gefahr für freilebende Tiere, aber auch für Menschen. Am besten sollte gleich auf Glasflaschen verzichtet werden, so die Bitte der Verwaltung. „Die Behörden werden auf Probleme dieser Art reagieren und nach Bedarf vor Ort Mitnahmeverbote aussprechen“, heißt es aus dem Rathaus.

Polizei warnt: Privatgrundstücke sind tabu!

Die Polizeiinspektion Hameln weist aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren darauf hin, dass das Betreten und Feiern auf Flächen oder an Gewässern und Teichen, die sich in Privatbesitz befinden, ohne Zustimmung des Eigentümers den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Eigentümer hätten in diesem Jahr bereits im Vorfeld signalisiert, dass bei Verstößen entsprechende Strafanträge gestellt würden. Die Polizei werde auch dieses Jahr sicherstellen, dass die Identität von Straftätern festgestellt wird und Strafverfahren eingeleitet werden.

 

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